Kreis Mettmann Förderschulen: Zukunft vorerst gesichert

Kreis Mettmann · Die Unterricht förderbedürftiger Schüler an Regelschulen ist ab jetzt der Normalfall. Eltern haben die Wahl, ob sie ihr Kind an eine Förderschule schicken wollen. Die neun Schulen werden zu vier Verbundschulen zusammengefasst.

Kreis Mettmann: Förderschulen: Zukunft vorerst gesichert
Foto: dpa/Kreis Mettmann

Der Kreis Mettmann ist Vorreiter auf dem Gebiet der Inklusion. Wenn am 1. September das 9. Schuländerungsgesetz in Kraft tritt, wird er bereits auf fünf Jahre Erfahrung zurückblicken können, in denen er am Schulversuch "Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung" (KsF) teilgenommen hat. In diesen fünf Jahren wurde das gemeinsame Lernen behinderter und nichtbehinderter Schüler ausgebaut während die Förderschulen als Kompetenzzentren fungierten, die durch Netzwerke allgemeinen Schulen bei der Umsetzung der Inklusion geholfen haben.

Der Schulversuch endete am 31. Juli. Mit dem 9. Schuländerungsgesetz wird die Beschulung förderbedürftiger Schüler an Regelschulen der Normalfall. Eltern erhalten das Wahlrecht, ob sie ihr Kind auf eine Förderschule oder eine allgemeine Schule schicken wollen. Diese neue Ausgangslage stellt Politik und Verwaltung vor neue Herausforderungen. Denn mit dem Wahlrecht sinkt zwangsläufig die Zahl der förderbedürftigen Schüler, die Förderschulen besuchen. Diese aber müssen Mindest-Schülerzahlen erreichen, sonst werden sie aufgelöst (Mindestgrößenverordnung). Sollten wiederum von den gegenwärtig neun Förderschulen im Kreis eine oder mehrere wegfallen, würde das die Wahlfreiheit der Eltern einschränken.

In der ersten Sitzung des neuen Schulausschusses informierte Schulamtsleiter Volker Freund nun über den Zwischenstand der Planung einer neuen Förderschulstruktur im Kreis Mettmann. Seit Juli 2013 arbeiten Kreis, Städte und Schulaufsicht bereits gemeinsam an einer Regelung, die das Bestehen der Förderschulen mindestens für die nächsten fünf Jahre sichern soll. Der Plan sieht vor, die neun Standorte zu vier Verbundschulen in vier Regionen zusammenzufassen. Dadurch würde nicht nur die Mindestgröße von 144 Schülern erreicht, sondern jede Verbundschule könnte auch die drei Förderschwerpunkte "Lernen", Sprache" und "emotionale und soziale Entwicklung" abdecken. Bisher waren die meisten Schulen nur auf je einen Förderschwerpunkt spezialisiert.

Im Zuge der Neustrukturierung der Förderschullandschaft wurden fünf übergeordnete Ziele definiert, die neben den bereits genannten auch die Wohnortnähe und die Sicherung sonderpädagogischer Kompetenz umfassen. Wie im Schulversuch sollen die Förderschulen in Zukunft das Fachwissen und die Erfahrung bündeln, die auch die allgemeinen Schulen zur Umsetzung der Inklusion benötigen. Gegenwärtig ist das gemeinsame Lernen in 55 von 80 Grundschulen, 8 von 12 Hauptschulen und nur einem von 16 Gymnasien möglich. Über alle Schulformen ergibt das einen Schnitt von 64 Prozent. Die Inklusionsquote, also der Anteil der Schüler mit Förderbedarf (nach § 5 Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung), die eine Regelschule besuchen, beträgt im Kreis Mettmann 36,5 Prozent, was deutlich über dem Landesschnitt liegt.

Die neue Förderschulstruktur macht es auch erforderlich, die bestehenden Räumlichkeiten auf ihre Eignung zu prüfen und gegebenenfalls Umbaumaßnahmen zu planen. Die Frage nach den Schulträgerschaften soll erst als letzte besprochen werden, auch, da sie für die Eltern von "tertiärem Interesse" sei. Das Wohl der Kinder solle immer an erster Stelle stehen.

(tpp)
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