Mettmann Gesundheitstag: Teilnahme ist Pflicht

Mettmann · Jobcenter: Arbeitslose müssen auch solche Termine wahrnehmen.

Die "Einladung" des Mettmanner Jobcenters an Hartz-IV-Empfänger, sich zu einem Gesundheitstag in der Neandertalhalle einzufinden, sorgt für Diskussionen. Die Fraktion "Die Linke" regte sich im Sozialausschuss des Kreistags darüber auf, dass Nicht-Erscheinen mit Sanktionen verbunden war.

"Wir haben niemanden, der nicht dort war, sein Hartz-IV gekürzt", sagt Martina Würker, Geschäftsführerin des Jobcenters. Sie stellt klar, dass die Behörde das Recht habe, Arbeitslose und Hartz-IV-Empfänger auch zu einem Gesundheitstag "verpflichtend" einzuladen. "Wenn wir die bestellen, müssen sie auch kommen", sagte Würker. Manche Leute brauchten ab und an einen Ruck, so Würker. Das Angebot war gut gemeint.

Sie räumt allerdings ein, dass bei der Einladung für den umstrittenen Gesundheitstag in der Neandertalhalle die falsche Rechtshilfebelehrung im Anhang war. "Das war unser Fehler", sagte Würker. Wenn also jemand nicht gekommen wäre, hätte er Widerspruch gegen die Einladung einlegen können. Aufgrund der falschen Rechtshilfebelehrung hätte dem Widerspruch statt gegeben werden müssen und es wären auch keine Sanktionen erfolgt.

Sollte allerdings noch einmal so ein Gesundheitstag stattfinden und die richtige Rechtshilfebelehrung dran hängen, ist die Teilnahme für Hartz-IV-Empfänger verpflichtend. Es sei vor allem darum gegangen, dass die Hilfeempfänger mal darüber nachdenken wie man körperliche und geistige Fitness wieder erlangt, um im Arbeitsmarkt wieder Fuß zu fassen, so Würker. Sie sei mit vielen Teilnehmern ins Gespräch gekommen. "Das war ein Erfolg."

(RP)
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