Mettmann Gewerbeanmeldung zu früh: 35 Euro Strafe

Mettmann · Jürgen Haberland soll zahlen, weil er seine Firma fünf Wochen vor dem Start anmeldete. Die Stadt sagt: Das hätte gleichzeitig sein müssen.

 Der EDV-Fachmann Jürgen Haberland versteht die Welt nicht mehr. Aus Prinzip zahlt er das Bußgeld nicht.

Der EDV-Fachmann Jürgen Haberland versteht die Welt nicht mehr. Aus Prinzip zahlt er das Bußgeld nicht.

Foto: Dietrich Janicki

Es ist der übliche Vordruck "Gewerbe-Anmeldung" mit vielen Kästchen und Feldern. Eins davon heißt "Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit". Da ließ Tim Haberland vom städtischen Mitarbeiter im Bürgerbüro den "1.10.2013" eintragen. Das war am 20. August und gut fünf Wochen vor dem Start seines neuen Firmensitzes. Alles klappte, und sein EDV-Dienstleistungsunternehmen lief. Am 10. Oktober jedoch flatterte dem Unternehmer ein Brief ins Haus. Absender: Stadt Mettmann, Ordnungsbehörde. Die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens wurde da wegen "Verstoß gegen die Anzeigepflicht nach Paragraf 14 der Gewerbeordnung angekündigt. 35 Euro Verwarngeld sollte er zahlen.

Haberland zahlte nicht und legte Einspruch ein. "Wenn man das zu spät macht, kann ich das verstehen. Ich habe meinen Firmensitz aber vor dem Start angemeldet und werde jetzt dafür bestraft", klagt Haberland. Er sei sich keiner Schuld bewusst. Haberland schaute in der Gewerbeordnung, Paragraf 14, nach. Dort heißt es: "Wer den selbstständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen. "Die "gleichzeitige" Anzeige und dazu eine zeitlich exakt parallel verlaufende Aufnahme des Geschäftsbetriebes sei schon allein dadurch nicht möglich, dass man sich nicht zu gleicher Zeit an zwei Orten befinden kann, schrieb Haberland an die Ordnungsbehörde.

Was ihn besonders ärgert: Die städtischen Mitarbeiterinnen seien sehr zuvorkommend und hilfsbereit gewesen und hätten nichts gesagt, als er am 20. August sein Gewerbe für den 1. Oktober angemeldet hat. "Wenn das zu früh war, hätten sie das doch gar nicht machen dürfen. Zumindest hätten sie mich darauf hinweisen müssen", findet Haberland. "Nein", sagt die Stadt. Das Bürgerbüro Mettmann sei zur Entgegennahme der Anzeige und zur Bestätigung sogar verpflichtet, heißt es in dem Antwortschreiben der Stadt an Haberland, in dem sie weiter auf dem Verwarngeld beharrt. Die Stadt sagte gegenüber der RP aus Datenschutzgründen nichts.

Aber der Schriftverkehr gibt Auskunft. Hilfe habe er nicht erwarten dürfen: "Hinweise auf eventuelle Verstöße gegen die geltenden Vorschriften nach Gewerbeordnung mögen in der Sache hilfreich sein, jedoch kann dies im Bürgerbüro aufgrund der Vielfältigkeit der Aufgaben nicht geleistet werden." Haberland ist empört: "Das heißt: Wir helfen Ihnen beim Falschmachen und dann kriegen sie ein Verwarngeld wegen des Fehlers." Natürlich heiße "gleichzeitig" nicht "im gleichen Moment", sagt die Stadt. Laut Rechtskommentaren sei es richtig, sein Gewerbe zu starten und dann unverzüglich anzumelden. Vorher anmelden sei grundsätzlich nicht erlaubt.

Natürlich räume die Stadt den Gewerbetreibenden eine gewisse Kulanzfrist ein, aber: Das sei mit fünf Wochen aber viel zu früh gewesen. Die Folge: Haberland soll zahlen, sonst drohe ein Bußgeldverfahren. Und dann werde es teurer. Haberland hat nicht bezahlt.

(RP)
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