Mettmann GVM-Haus: Die Tür bleibt vorerst zu

Mettmann · Sollte das Haus als Denkmal eingetragen sein, ist ein Abriss formal schwierig. Die Stadt hat kein Interesse an dem Gebäude.

 Das Haus der Gesellschaft Verein Mettmann an der Beckershoffstraße ist geschlossen. Die Zukunft des Gebäudes ist ungeklärt.

Das Haus der Gesellschaft Verein Mettmann an der Beckershoffstraße ist geschlossen. Die Zukunft des Gebäudes ist ungeklärt.

Foto: Dietrich janicki

Die Hängepartie um das Haus der Gesellschaft Verein (GVM) an der Beckershoffstraße geht weiter: Die vier Mettmanner Bürgervereine (Bürgerforum, Aule, Bürgerverein Metzkausen und Bürgerverein Obschwarzbach) hatten im August die denkmalrechtliche Prüfung des Hauses beantragt. Im November erhielt Thomas Dinkelmann, Vorsitzender des Bürgerforums, einen Brief von Bürgermeister Bernd Günther, in dem er ihm mitteilte, dass die Obere Denkmalbehörde in Brauweiler, die Denkmalwürdigkeit des Gebäudes festgestellt habe und es "mir (Bürgermeister Günther) nunmehr möglich ist, das vorläufige Unterschutzstellungsverfahren für das Haus Beckershoffstraße 20 in das normale Verfahren überzuleiten".

Mit anderen Worten: Das GVM-Haus soll in die Denkmalliste eingetragen werden. Das würde bedeuten: Ein Abriss ist formal nicht möglich. Die Gesellschaft Verein hatte aber einen Abrissantrag bei der Stadt gestellt. Nur wenn dieser Antrag positiv entschieden würde, wäre der Weg frei für die Firma Paeschke. Das Haus wurde aus wirtschaftlichen Gründen von der GVM an das Langenfelder Bauunternehmen Paeschke für 300 000 Euro verkauft. Die GVM war damit schuldenfrei. Paeschke wollte das Haus kaufen, abreißen und an seine Stelle einen Neubau mit Eigentumswohnungen setzen. Im Kaufvertrag mit Paeschke ist eine Klausel verankert, die eine Rückabwicklung des Geschäfts möglich macht, sollte es für das Haus keine Abrissgenehmigung geben. Die Gesellschaft Verein verfügt aber nicht über die finanziellen Mittel, um das Haus zurückzuerwerben. Es gibt aber zwei Bürgen aus dem Vorstand, die dann für die Summe eintreten. Die GVM hat mittlerweile Klage beim Verwaltungsgericht gegen die Abrissverweigerung eingereicht. "Es muss in diesem Zusammenhang geklärt werden, ob das Haus wirtschaftlich weiter genutzt werden kann. Das bedeutet: Beim Umbau, Sanierung und einer Nutzung beispielsweise als Kindergarten oder Altenwohnungen dürfe kein wirtschaftliches Minus entstehen", sagt GVM-Vorstandsmitglied Friedhelm Kückels. Wenn der Gutachter zu dem Ergebnis komme, dass ein wirtschaftliches Minus entstehe, dann müsse die Stadt die Abrissgenehmigung erteilen oder die Stadt Mettmann müsse das Gebäude erwerben, sagt Kückels. Bürgermeister Günther sieht das anders: Die Übernahme und der Weiterbetrieb des Gebäudes durch die Stadt könne aufgrund der Investitionen, des zu erwartenden Zuschussbedarfes und der Haushaltssituation kein Thema sein. Zudem, so Günther, wollen die Eigentümer alle Rechtsmittel einlegen, um den Abbruch des Hauses erreichen zu können. Die GVM könnte das Haus aber auch an einen privaten Investor verkaufen, der es erhalten will. Günther teilt in dem Brief an Dinkelmann ferner mit, "dass ich mich von Beginn der Diskussionen um das Haus an immer für dessen Erhalt eingesetzt habe. Diese Linie werde ich beibehalten". Günther hatte als Privatmann selbst Interesse an dem Kauf des GVM-Hauses gehabt. Allerdings nur unter der Bedingung einer Rendite-Erwartung. Die konnte nicht erfüllt werden.

(RP)
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