Kreis Mettmann Infos zur Patientenverfügung

Kreis Mettmann · Die Hospizbewegung Ratingen lädt alle Bürger für Donnerstag, 19. Oktober, um 18 Uhr zu einem Vortrag ein. Der Vortrag der Koordinatorinnen Martina Rubarth und Judith Kohlstruck findet in den Räumen der Hospizbewegung, Bechemer Straße 1, (3. Etage mit dem Aufzug erreichbar), statt. Die meisten Menschen wünschen sich ein würdevolles Leben bis zuletzt. Es können jedoch Situationen eintreten, in denen der Mensch aus Krankheitsgründen nicht mehr dazu in der Lage ist, seinen Wünschen und Entscheidungen Ausdruck zu verleihen und diese selbst zu vertreten. Diese Situationen in den Blick zu nehmen und im Vorfeld Entscheidungsverfügungen zu treffen, ist der Grundgedanke der Patientenverfügung.

Mit einer Patientenverfügung kann jeder frühzeitig festlegen, welche Maßnahmen bei einer schweren Krankheit oder einem Unfall ergriffen bzw. unterlassen werden sollen; unter welchen Umständen eine lebensverlängernde Behandlung abgebrochen und nur eine Behandlung zur Schmerz- und Beschwerdefreiheit durchgeführt werden soll.

Um eine solche Patientenverfügung zu erstellen, ist eine intensive Auseinandersetzung mit dem eigenen Leben unabdingbar. Erst nachdem persönlich abgeklärt ist, was sich der Mensch am Lebensende wünscht, beziehungsweise nicht wünscht, kann eine handschriftliche oder eine vorgedruckte Patientenverfügung erstellt werden.

(RP)
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