Mettmann Innenstadt bleibt ein Dauerbrenner

Mettmann · Das Einzelhandelsgutachten ist weiter entwickelt worden. Königshof-Galerie stärkt Einzelhändler in der City.

 Die Königshof-Galerie hat den Einzelhandelsbesatz in der Innenstadt deutlich gestärkt.

Die Königshof-Galerie hat den Einzelhandelsbesatz in der Innenstadt deutlich gestärkt.

Foto: ILG Holding GmbH

Die Fortschreibung des Einzelhandelsgutachtens aus dem Jahr 2007 für die Stadt Mettmann liegt auf dem Tisch. Auf 80 Seiten hat die Cima-Beratungs- und Management GmbH aus Köln die Situation des Handels in der Kreisstadt unter die Lupe genommen und Empfehlungen ausgesprochen.

Die Königshof-Galerie hat den Einzelhandelsbesatz in der Innenstadt deutlich gestärkt. Aber: Die Gutachter stellen Defizite in der Versorgungsstruktur für Metzkausen fest. Etwa die Hälfte der insgesamt 5700 Einwohner verfüge derzeit über keine angemessene Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs im Nahbereich. Die Versorgungsfunktion für diesen Bereich konnte durch den kleinflächigen Lebensmittelanbieter Edeka (Florastraße) nur in Teilen gedeckt werden. Auch die am Standort Peckhauser Straße etablierten Lebensmittelmärkte Rewe und Aldi könnten aufgrund der räumlichen Lage lediglich ein Teil der Versorgungsfunktion übernehmen. Das Gutachten kommt zu folgendem Ergebnis: "Eine langfristige Sicherung einer fußläufigen Versorgungsstruktur im Bereich Metzkausen sollte angestrebt werden. Dies könnte aus Sicht mittelfristig in Form einer Neuansiedlung eines Lebensmittelmarktes in Metzkausen erfolgen." Vor dem Hintergrund des vorhandenen Kaufkraftpotenzials von 14,1 Millionen Euro im Nahrungs- und Genussmittelsegment im Bereich Metzkausen ergebe sich ein Umsatzpotenzial von knapp 5 Millionen Euro im Lebensmittelsegment für einen Lebensmittelmarkt (35 Prozent der verfügbaren Kaufkraft).

Die Gutachter kommen für die gesamte Stadt zu folgenden Empfehlungen: 1. Der Einzelhandelstandort Innenstadt genießt Priorität und sollte gestärkt werden. 2. Es muss der Leerstand abgebaut werden. Dies kann auch Abriss bestehender Bausubstanz zugunsten zeitgemäßer Handelsimmobilien bedeuten, solange dadurch der Denkmalschutz und das prägende Stadtbild nicht beeinträchtigt werden. 3. Großflächige Ansiedlungsvorhaben mit nicht zentren-relevantem Sortiment werden nicht in der Innenstadt empfohlen. 4. Brachflächen in der Innenstadt müssen neu entwickelt und überplant werden.

Die Industrie- und Handelskammer übt in ihrer Stellungnahme zum Einzelhandelskonzept Kritik an der Verkehrsplanung der Stadt Mettmann: "Grundvoraussetzung einer nachhaltigen, attraktiven Innenstadt ist und bleibt die Erreichbarkeit. Der Umbau der JohannesFlintrop-Straße und die Sperrung der Schwarzbachstraße für den Individualverkehr stehen diesem Ziel jedoch entgegen." Die Stadtverwaltung sieht das anders: Zunächst bezögen sich die Aussage und die Beurteilung der IHK ausschließlich auf den Individualverkehr. Die IHK übersehe völlig die Tatsache, dass die Schwarzbachstraße im Bereich des Jubiläumsplatzes weiterhin die zentrale Anlaufstelle des ÖPNV bleibt. Letztlich bleibe die Erreichbarkeit der Mettmanner Innenstadt weiterhin uneingeschränkt gegeben, so die Verwaltung.

(RP)
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