Mettmann Keine Einigung um altes Bankgebäude

Mettmann · Architekt und Bauordnungsamt streiten über die Fassade. Die Eigentümer wollen das Haus verkaufen.

 Das Gebäude in der Freiheitstraße (oben) ist derzeit kein Hingucker So stellt sich der Architekt die Neugestaltung (unten) vor. Die Stadt lässt dies nicht zu, weil der Eindruck eines Flachdachs entstehe.

Das Gebäude in der Freiheitstraße (oben) ist derzeit kein Hingucker So stellt sich der Architekt die Neugestaltung (unten) vor. Die Stadt lässt dies nicht zu, weil der Eindruck eines Flachdachs entstehe.

Foto: Architekt

Der Streit um die künftige Gestaltung des ehemaligen Dresdner-Bank-Gebäudes zwischen Stadt und Eigentümer hält an. Es steht seit Monaten leer. Die Dresdner- und dann die Commerzbank sind längst ausgezogen.

Die Eigentümer des Gebäudes möchten das Haus modernisieren und die Fassade schöner gestalten. Es soll als Geschäftshaus mit Wohnungen genutzt werden. Eine Bauvoranfrage ist gestellt, sagte Architekt Michael Veermann. Ein Problem: Das Dach soll optisch als Flachdach ausgebildet werden. Der Denkmalschutz hat dagegen Bedenken. Erst wenn eine Einigung erzielt ist, kann ein Bauantrag gestellt und positiv beschieden werden.

"Das Haus steht an einer besonders prägnanten Stelle", sagte Dezernent Kurt-Werner Geschorec gestern. Wer in die Fußgängerzone komme, schaue direkt auf dieses Haus. Die Denkmalbereichssatzung sage klar und deutlich, dass Flachdächer in der Innenstadt nicht zulässig seien.

Es gebe ein paar Ausnahmen, doch das seien Gebäude, so Geschorec, die in den 60er Jahren gebaut worden sind und die hätten Bestandsschutz. Beispielsweise die Kreissparkasse und ein Wohn- und Geschäftshaus an der Oberstraße. Bei einem Umbau müssten die Vorschriften eingehalten werden. Die Gestaltungssatzung der Stadt Mettmann von 1987 (!) stellt im Paragraphen 6 fest: Die Dachneigung aller Dächer ist entsprechend der Dachneigung der erhaltenswerten näheren Umgebung auszubilden. Glänzende Wandteile, wie glasierte oder grellfarbige Fliesen und Planen, sowie Verkleidungen aus Asbestzement, Kunststoff und Waschbeton sind unzulässig. Flachdächer für Gebäude sind unzulässig.

Und: Gehört eine bauliche Anlage in verschiedene Gebiete, ist sie einheitlich nach den Anforderungen des städtebaulich ranghöheren Gebietes zu gestalten. Geschorec: "Es geht bei unseren Bedenken einzig allein um den Dachrand. Der Architekt sollte darüber nachdenken, wie er diesen Teil besser gestalten kann." Gegen die Fassade und die Farbgestaltung habe man keine Einwände.

Die Eigentümer haben keine Lust mehr, sich mit der Stadt auseinanderzusetzen, und wollen das Gebäude verkaufen. Dafür gebe es mehrere Gründe, wobei die Bearbeitungszeit der Stadt eigentlich nur den I-Punkt oben draufsetzt. "Unser Antrag (Erlaubnisantrag Denkmalschutz für Fassade Stadtbild) von Mitte März dieses Jahres ist noch immer nicht abschließend bearbeitet, und auf unsere letzten Mails bekommen wir keine Antwort. Und da reden wir noch nicht einmal vom eigentlichen Bauantrag! Schade, aber so kommt Mettmann nicht weiter", so die Eigentümer.

"Wir hoffen jetzt, einen Käufer zu finden, der das Gebäude einer "positiven" Nutzung zuführt und würden den Entwurf natürlich gerne "mitgeben", aber wenn die Stadt sich nicht rührt."

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort