Mettmann Kirchenasyl für Flüchtling aus dem Iran

Mettmann · Die Evangelische Kirchengemeinde Mettmann gewährt einem jungen kurdischen Mann aus dem Iran Kirchenasyl. Nach eingehender fachlicher Prüfung seiner Situation habe sich das Presbyterium der Kirchengemeinde zu diesem Schritt entschlossen. Damit soll die Abschiebung letztlich zurück in den Iran und die dort zu erwartenden Sanktionen gegen den Mann, wie Haft und Folter, verhindert und ein erneutes Asylverfahren, nun in Deutschland, ermöglicht werden.

Ein Kirchenasyl stellt die zeitlich befristete Aufnahme von Flüchtlingen in kirchlichen Räumen dar, deren Abschiebung oder Überstellung in ein anderes Land voraussichtlich eine Gefahr für deren Leben oder Menschenrechtsverletzungen zur Folge hätten. Es hat das Ziel, eine erneute Überprüfung des Asylbegehrens zu ermöglichen oder eine geordnete Rückkehr zu organisieren.

Im Falle des Mettmanner Kirchenasyls ist Ersteres der Fall. Zunächst wird ein Härtefall-Dossier erstellt, in dem die persönliche Härte für den Betroffenen nochmals dargestellt wird. Das Dossier wird dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Nürnberg zur Entscheidung vorgelegt.

Wie der Kreis Mettmann auf Nachfrage mitteilt, lebt der Mann seit August 2015 in Mettmann. Er könnte nach dem Dublin-Verfahren (Land, wo der Asylantrag gestellt wurde) nach Norwegen geschickt werden. "Der Kreis wird mit der Bezirksregierung und dem BAMF den Fall erörtern und nach einer Lösung suchen", sagte Kreis-Sprecherin Daniela Hitzemann.

(cz)
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