Kreis Mettmann Kreis erinnert an Frist für die Jägerprüfung

Kreis Mettmann · Wer im April vor dem Prüfungsausschuss des Kreises Mettmann die Jägerprüfung ablegen möchte, muss seinen Antrag auf Zulassung zu dieser Prüfung bis spätestens 23. Februar bei der Unteren Jagdbehörde des Kreises einreichen. Beizufügen ist ein amtliches Führungszeugnis, das am Tag der schriftlichen Prüfung nicht älter als sechs Monate sein darf, sowie eine von der Landesvereinigung der Jäger ausgestellte Bescheinigung (nicht älter als ein Jahr) über die sichere Handhabung und das Schießen mit einer Kurzwaffe (Mindestkaliber neun Millimeter).

Nachzuweisen ist außerdem die Teilnahme an einer vom Veterinäramt anerkannten Schulung zur sogenannten kundigen Person im Hinblick auf Kenntnisse über freilebendes Wild sowie über den Umgang mit erlegtem Wild. Der Nachweis über die Einzahlung der Zulassungs- und Prüfungsgebühr (250 Euro) ist ebenfalls zusammen mit dem Antrag einzureichen.

Darüber hinaus müssen die Bewerber vor Beginn der Prüfung das 15. Lebensjahr vollendet haben. Die Jägerprüfung gliedert sich in drei Teile: Der schriftliche Teil wird am 24. April bei der Kreisverwaltung in Mettmann (Düsseldorfer Str. 26, Raum 1.601) abgehalten, die Schießprüfung findet am 25. April in Wesel statt. Der mündlich/praktische Teil der Prüfung ist für die Zeit vom 26. bis 28. April bei der Kreisverwaltung in Mettmann vorgesehen. Antragsformulare stehen im Internet unter www.kreis-mettmann.de zum Download bereit.

(RP)
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