Kreis Mettmann Kreis richtet Beratungsstelle für Prostituierte ein

Kreis Mettmann · Bordelle brauchen Erlaubnispapiere, Sexarbeiterinnen müssen sich anmelden.

Für die einen ist es "Drangsalierung", für die anderen Sicherheit vor Ausbeutung - das neue Prostituiertenschutzgesetz. An ihm hat die Düsseldorfer CDU-Bundestagsabgeordnete Sylvia Pantel an verantwortlicher Stelle mitgearbeitet und ist froh, dass es "jetzt tatsächlich Wirklichkeit wird". Ihr sei es vor allem darum gegangen, Zwangsprostitution wirksam zu bekämpfen und den Frauen Wege in ein anderes Leben zu eröffnen, sagt sie. Das Gesetz tritt zum 1. Juli in Kraft und bringt für die Behörden neue Aufgaben mit sich. Deshalb hat der Kreis Mettmann eine zentrale Anlaufstelle namens "ProBe" an der Bismarckstraße in Mettmann eingerichtet.

Die Ausübung der Prostitution bleibt erlaubnisfrei - allerdings müssen sich alle Prostituierten, die ihre Tätigkeit vorwiegend im Kreisgebiet ausüben, beim Kreisordnungsamt anmelden und sich im Gesundheitsamt beraten lassen. Nach der Anmeldung und dem Beratungsgespräch erhalten die Prostituierten eine Anmeldebescheinigung mit Lichtbild. "Die Bescheinigung darf nicht erteilt werden, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Personen von Dritten durch Ausnutzung einer Zwangslage zur Prostitution veranlasst oder die Prostituierten durch Dritte ausgebeutet werden", erklärt Kreissprecherin Daniela Hitzemann einen Kernpunkt.

Anmeldung und gesundheitliche Beratung müssen wiederholt werden. Außerdem müssen Inhaber von Bordellen nachweisen, dass sie gewerberechtlich zuverlässig sind. Darüber hinaus überprüft das Ordnungsamt das Betriebskonzept des Prostitutionsgewerbes. Prostituierte und ihre Kunden müssen dafür sorgen, dass Kondome benutzt werden.

(gök)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort