Kreis Mettmann Laubbläser machen den Herbst laut

Kreis Mettmann · Die Blätter fallen, die Laubbläser dröhnen. Doch die Höllengeräte dürfen nicht zu jeder Tageszeit eingesetzt werden.

Das Laub färbt sich bunt - und fällt von den Bäumen. In Hilden gibt es allein rund 9800 Bäume, schätzt Achim Hendrichs, Sachgebietsleiter Grünflächen/Forst: rund 5100 Straßenbäume, 2500 in Grün- und Parkanlagen und etwa 2200 auf Friedhöfen. Da kommt ganz schön was zusammen. Zwischen 500 und 600 Tonnen Laub pro Jahr, schätzt Abfallberater Frank Berndt vom städtischen Bauhof.

Laub ist wie Schnee: Es muss gekehrt werden. Doch mit Besen und Rechen geht da kaum noch jemand zu Werke. Viele greifen zu einem Laubbläser oder -sauger. Der Handel hat schon Millionen dieser Geräte unters Volk gebracht. Offensichtlich machen die Laubpuster vielen Nutzern richtig Spaß, sind aber extrem laut und nervig und zählen deshalb zu den meistgehassten Gartengeräten - bei den Nachbarn. Laut Umweltbundesamt erreicht ein Laubsauger im laufenden Betrieb oft mehr als 85 Dezibel. Zum Vergleich: Das entspricht dem Lärm von Motorsägen und Winkelschleifern. Bei Dauerlärm zwischen 80 und 100 dB(A) droht bereits ein Gehörschaden.

Deshalb fallen Laubbläser unter die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung, erläutert Daniela Karberg, stellvertretende Leiterin des Hildener Ordnungsamtes. Dort sind die Betriebszeiten geregelt. In Wohngebieten dürfen Laubbläser nur werktags von 9 bis 13 Uhr und 15 bis 17 Uhr benutzt werden. Wichtig: Der Samstag ist auch ein Werktag. "Ausgenommen sind jedoch Gewerbegebiete, Mischgebiete und Kerngebiete wie die Innenstadt", betont Karberg: "Das wissen viele nicht." In Gewerbe- und Kerngebieten dürfen Laubbläser nicht zwischen 20 Uhr und 7 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen eingesetzt werden - zu allen anderen Zeiten schon. Gerade im Herbst gebe es immer wieder Beschwerden von Bürgern. Es gibt auch leise Laubbläser, die nicht unter die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung fallen (mit einem speziellen Umweltkennzeichen). So ein Gerät ist Karberg allerdings noch nie untergekommen. Benzingetriebene Laubbläser/sauger machen nicht nur Lärm, sondern pusten auch Abgase in die Luft. Und das nicht zu knapp. Ein Laubbläser mit Zweitaktmotor stößt in der Stunde bis zu 270 Gramm unverbrannte Kohlenwasserstoffe aus, hat das Umweltbundesamt 2002 berechnet. Das entspreche der 200-fachen Menge eines Autos mit geregeltem Katalysator. Bei neueren Modellen sei der Schadstoffausstoß zwar mit 60 Gramm deutlich geringer, aber immer noch zu hoch. Das Umweltministerin NRW rät, Benzin-Laubpuster durch Elektrogeräte zu ersetzen. Sie seien bei gleicher Leistung um bis zu 11 dB(A) leiser. Bei privaten und kleinen Flächen sollte man auf solche Geräte am besten ganz verzichten. Auf den Gehwegen und in kleinen Anliegerstraßen sind die Anlieger für das Laubkehren zuständig - unabhängig davon, ob es sich um städtische oder private Bäume handelt, erklärt Abfallberater Frank Berndt: "Das Laub darf nicht auf die Fahrbahn oder in den Rinnstein gekehrt werden."

(cis)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort