Mettmann/Essen Mann fährt Frau an: Haft auf Bewährung

Mettmann/Essen · Ein Mettmanner musste sich wegen gefährlicher Körperverletzung und räuberischen Diebstahls verantworten.

 Der Mettmanner hatte seine Partnerin mit dem Auto verletzt. Das Symbolbild zeigt die Polizei bei der Sicherung von Spuren, wie dies auch nach dem Angriff des Mettmanners auf seine Frau geschah.

Der Mettmanner hatte seine Partnerin mit dem Auto verletzt. Das Symbolbild zeigt die Polizei bei der Sicherung von Spuren, wie dies auch nach dem Angriff des Mettmanners auf seine Frau geschah.

Foto: Kreispolizei Mettmann

Es war ein Ausraster mit Ansage: Als ihm seine Lebensgefährtin nach ständigen Streitereien die Koffer vor die Türe gestellt hatte, brannten bei dem 53-jährigen Mettmanner die sprichwörtlichen Sicherungen durch. Um seinen Laptop zu holen, lief er einen Tag nach der Trennung durch die ehemals gemeinsame Wohnung und nahm das iPad und die Schlüssel der Frau mit. Als sich deren Tochter dann vor seinen BMW stellte, um ihn am Wegfahren zu hindern, trat der Mann aufs Gaspedal. Trotz Bremsung stieß er vor die Schienbeine der jungen Frau - die Szene wiederholte sich mehrere Male.

Als wiederum seine mittlerweile herbeigeeilte Lebensgefährtin in der Absicht, ihn davon abzuhalten, durch die geöffnete Seitenscheibe griff, gab der Mann erneut Gas. Die Frau stürzte, er eilte davon - und nun sah man sich ein Jahr später vor Gericht wieder. Dort wurde gegen den Mettmanner wegen räuberischen Diebstahls, gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und gefährlicher Körperverletzung verhandelt. Vor der Zweiten Strafkammer des Essener Landgerichts saß derweilen ein scheinbar geläuterter Angeklagter, den sein Verteidiger öffentlich daran erinnern musste, dass er der Täter und die beiden Frauen die Opfer gewesen seien. Zuvor hatte der Mann geschildert, wie die einst hoffnungsvoll begonnene Internetbekanntschaft ins emotionale Abseits trudelte. Nachdem man sich sechs Monate lang getroffen hatte, war der Mettmanner zu seiner Freundin nach Essen gezogen. "Ich hatte alles dafür aufgegeben", ließ er den Vorsitzenden Richter wissen, warum er ausgerastet sei, als seine Lebensgefährtin ihn aus der Wohnung geworfen und die Schlösser ausgetauscht hatte.

Dazu sei noch der Stress im Job gekommen. Gestritten hatte man schon zuvor - wie so oft in den beinahe fünf Beziehungsjahren. "Nach einem Jahr hat er mich zum ersten Mal geschlagen", erinnert sich die nun ehemalige Lebensgefährtin an Abgründe einer Beziehung, die man eigentlich durch eine Paar-Therapie hatte retten wollen. "Ich bin jemand, der alles vernünftig klären will", ließ die Frau das Gericht wissen. Einmal allerdings habe auch sie auf ihren Freund eingeschlagen. Der Angeklagte wiederum hatte zuvor davon gesprochen, sich selbst in einem Zimmer der Wohnung eingeschlossen zu haben, um dem emotionalen Druck zu entrinnen, den seine Lebensgefährtin auf ihn ausgeübt habe.

Einige Jahre zuvor sei er schon in einer Nacht-und-Nebel-Aktion von seiner damaligen Ehefrau verlassen worden. "Sie hat den Umzugswagen vorfahren lassen und alles ausgeräumt", sprach der Mettmanner über die emotionale Ausnahmesituation, in der er sich nun erneut befunden habe.

Als ihm seine neue Freundin angedroht habe, wenn er irgendwann gehen sollte, dann "nackt", habe er Angst bekommen. Auch am Tattag will er vor allem eines gehabt haben: Panik vor den Zudringlichkeiten der erwachsenen Kinder seiner Lebensgefährtin, die ihm danach auch noch bis zu seiner Arbeitsstelle gefolgt sein sollen. Am Ende sind nun alle damit beschäftigt, einen Scherbenhaufen aufzukehren.

Die ehemalige Lebensgefährtin des Angeklagten und deren Tochter waren nicht bereit, die Sache außergerichtlich durch einen Täter-Opfer-Ausgleich aus der Welt zu schaffen. Der Angeklagte musste vor einem Jahr seinen Führerschein abgeben und fährt seither mit Bus und Bahn. Ein Therapeut soll ihm mittlerweile zu mehr Einsicht in die Gründe für sein aufbrausendes Verhalten verholfen haben.

Das Essener Landgericht verurteilte ihn dennoch zu zwei Jahren Freiheitsentzug auf Bewährung und zu einem weiteren Jahr Führerscheinentzug.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort