Mettmann/Wuppertal Messerstecherei: Motiv noch immer unbekannt

Mettmann/Wuppertal · Zwei Männer sitzen gemeinsam am Tisch. Beide sind sich zuvor noch nie begegnet. Mit gemeinsamen Bekannten verbringen sie die Abendstunden in der städtischen Unterkunft an der Talstraße.

Man isst zusammen, es gibt reichlich Alkohol - und glaubt man dem, was Zeugen über den Abend sagen, so wurde auch geplaudert und gelacht. Nur wenig später sticht der eine dem anderen mit einem Messer in den Hals. Danach holt der Täter eilig seine Jacke aus dem Zimmer und flieht in die Nacht, um später in Schweden aufgegriffen zu werden.

Das schwer verletzte Opfer verdankt sein Leben vermutlich einem Ersthelfer, der wusste, was in einer solchen Situation zu tun ist. Der Mann, der gerade auf dem Heimweg von der Arbeit nach Erkrath war, hatte mehrere Auslandseinsätze für die Bundeswehr hinter sich. Und er scheute sich nicht, die stark blutende Wunde zu versorgen, bis der Notarzt eintraf.

Wie konnte all das passieren? Was ist vorgefallen, das eine solche Wut erklären könnte? Oder war es Notwehr, wie der Angeklagte selbst behauptet? Schon zum Prozessauftakt hatte er dem Gericht seine Sicht der Dinge geschildert. Er habe sich durch das spätere Opfer bedroht gefühlt und - um sich damit schützen zu können - aus der Küche ein Messer mitgenommen. Später wird die Polizei das Schälmesser in einem Müllcontainer an der Unterkunft finden. Die Spurenlage ist eindeutig. Dass er zugestochen hat, bestreitet der Angeklagte nicht. Den Tathergang hat er jedoch so geschildert, dass man annehmen könnte, er habe sich lediglich gegenüber einem aggressiven Angreifer verteidigt. Auch am dritten Verhandlungstag vor der Schwurgerichtskammer des Wuppertaler Landgerichts blieb ein mögliches Tatmotiv im Dunkeln. Konnte man bislang annehmen, dass Täter und Opfer ein sexuelles Verhältnis zu einer gemeinsamen Bekannten hatten, so gibt es darüber nun zumindest Zweifel. Die Frau, um die es dabei geht, hat gestern im Zeugenstand vehement bestritten, den Angeklagten - mit dem sie damals seit einem Jahr zusammenlebte - betrogen zu haben. Sie habe keine Affäre mit dem späteren Opfer gehabt. Eifersucht könne es also nicht gewesen sein, die einen Streit bis hin zur Messerstecherei eskalieren ließ.

Dass seine Freundin mit dem Opfer ein Verhältnis gehabt haben soll, will der Angeklagte erst während der Untersuchungshaft in der JVA Wuppertal erfahren haben - und das ausgerechnet vom vermeintlichen Nebenbuhler, der nach seiner Genesung selbst straffällig geworden war und dort einsitzt. In der kommenden Woche soll das Urteil gesprochen werden.

(RP)
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