Mettmann Müllsäcke nur noch bis Juli 2015 gültig

Mettmann · Der Vorschlag des Bürgerforums, noch vorhandene Restmüllsäcke ohne Zeitbegrenzung weiter verwenden zu dürfen, sei unter mehreren Gesichtspunkten nicht sachgerecht, sagt Fachbereichsleiter Reinhold Salewski. Der Vorschlag widerspreche dem Charakter der Abfallbeseitigungsgebühr als Jahresgebühr.

"Die Jahresgebühr wurde für die gewünschte Restmüllsackausstattung beziehungsweise Mindestsackausstattung erhoben. Die Leistungen hierfür wurden von der Stadt auch erbracht", sagt Salweski. Alle vierzehn Tage habe das Müllfahrzeug sämtliche Straßen abgefahren. Darüber hinaus stand allen Bürgern das umfangreiche Entsorgungsangebot der Stadt zur Verfügung, so beispielsweise die Sperrmüllabfuhr, die Altholzerfassung, die Bioabfall- und Grünfallsammlung, die Altpapiersammlung, die Schadstoffsammlung, erklärt Salewski weiter.

Insoweit gebe es keinen Grund dafür, dass für die gezahlten Gebühren Leistungen in Folgejahren noch beansprucht würden. Wenn die Verbrennungskosten für Restmüll tatsächlich unter den Ansätzen in der Gebührenbedarfsberechnung blieben, komme es zu Überschüssen. Diese würden selbstverständlich vollständig bei den nächsten Gebührenbedarfsberechnungen wieder berücksichtigt. Dies betreffe sowohl die Benutzer von Restmüllsäcken als auch die Benutzer von Restmülltonnen und Restmüllcontainern. Ein geringeres Restmüllaufkommen könne daraus resultieren, dass weniger Restmüllsäcke oder weniger Restmüll aus Tonnen und Containern abgefahren werde. Es gebe durchaus die Situation, dass Restmülltonnen nicht herausgestellt würden, oder aber nicht vollständig befüllt seien. Deshalb könne es nicht sachgerecht sein, dass noch nicht benutzte Restmüllsäcke ohne Zeitbegrenzung weiterverwendet werden.

(cz)
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