Abriss oder Neubau vorerst nicht möglich Neandertalhalle ist jetzt ein Baudenkmal

Mettmann · Mettmann (cz) Die Nachricht muss im Rathaus wie ein Bombe eingeschlagen sein: Die Neandertalhalle steht unter Denkmalschutz. Was war passiert? Einer Mitarbeiterin des Amtes für Denkmalpflege im Rheinland des Landschaftsverbands Rheinland (Rheinisches Amt für Denkmalpflege) war bei einem Rundgang in Mettmann im März das Gebäude der Stadthalle aufgefallen.

 Die im Volsmund "Laubfroschoper" genannte Nendertalhalle hat einer Mitarbeiterin des Amtes für Denkmalpflege wohl besonders gut gefallen.

Die im Volsmund "Laubfroschoper" genannte Nendertalhalle hat einer Mitarbeiterin des Amtes für Denkmalpflege wohl besonders gut gefallen.

Foto: Dietrich Janicki

Da nach erster Einschätzung möglicherweise Denkmaleigenschaften vorlagen, nahm das Rheinische Amt für Denkmalpflege weitere Untersuchungen in eigener Zuständigkeit auf.


Die Stadt Mettmann erhielt mit dem Gutachten des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege vom 11. Juli die Mitteilung, dass die Neandertalhalle nun ein Baudenkmal sei und daher in die Denkmalliste der Stadt Mettmann eingetragen werden müsse.


In dem ausführlichen Gutachten sind eine Reihe von architektonisch-künstlerischen, ortgeschichtlichen und städtebaulichen Gründen für die Denkmalwürdigkeit aufgeführt. Die Stadt Mettmann ist nach nun verpflichtet, die Neandertalhalle in die Denkmalliste einzutragen.


Im Gesetz ist außerdem festgelegt, dass Eigentümer eines Denkmals dieses in Stand zu halten und sachgemäß zu behandeln haben, soweit das zumutbar ist. Die Grenzen der Zumutbarkeit sind bei einer Stadt jedoch enger zu fassen, als bei privaten Eigentümern. Ein Abriss oder ein Neubau ist vorerst nicht mehr möglich.


Bürgermeister Dinkelmann: "Weiter offen bleibt, ob sich die Stadt Mettmann eine Stadthalle in dieser Größenordnung auf Dauer tatsächlich leisten kann. Nur ein übergeordnetes öffentlichen Interesse bzw. die anerkannte wirtschaftliche Unzumutbarkeit könnte den unveränderbaren Bestand noch in Frage stellen." Da die wirtschaftliche Tragfähigkeit der wesentliche Aspekt in der Diskussion um die Zukunft der Stadthalle ist und bleibt, werden trotz Eintragung der Neandertalhalle in die Denkmalliste die laufenden Prüfungen der Varianten fortgesetzt.

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