Mettmann Proteste wegen Lärm auf dem Heimatfest

Mettmann · Ein Anwohner hatte eine einstweilige Verfügung hinsichtlich der Dezibelzahl während des Heimatfestes beantragt. Wie Erster Beigeordneter Dietrich Stang im Verwaltungsausschuss mitteilte, wollte der Anwohner erreichen, dass zwischen 22 und 23 Uhr nur 80 Dezibel (Presslufthammer) als Höchstgrenze zulässig seien und von 23 bis 24 Uhr sollte gar keine Schall-Emission zulässig sein.

Das Verwaltungsgericht habe diese einstweilige Verfügung mit dem Hinweis auf das Heimatfest als eine Traditionsveranstaltung mit sozialer Bedeutung und Akzeptanz abgelehnt. Der Lärm auf dem Heimatfest sei keine unzumutbare Belästigung. Es sei auch nicht klar, ob die gewünschte Dezibelzahl überschritten wurde.

(cz)
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