Kreis Mettmann Schwalben-Frevlern drohen Bußgelder

Kreis Mettmann · Nester bedrohter Tierarten sind geschützt. Darauf weist nun der Kreis Mettmann hin.

Schwalben und Mauersegler gehören zu den besonders geschützten Tierarten. Darauf weist die Untere Landschaftsbehörde des Kreises Mettmann hin. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sei es strikt verboten, die Nester dieser Vogelarten zu beschädigen oder zu zerstören. Wer dennoch Hand anlegt, muss mit einem Bußgeld rechnen. In diesen Tagen wäre es doppelt verwerflich: Denn jetzt ist Brutzeit in den an den Fassaden haftenden Nestern. Diese sind bei manchen Hausbesitzern und Mietern allerdings sehr unbeliebt. Denn der Kot der Vogelbande sieht schlecht aus auf der Fassade und greift unter Umständen sogar den Putz an.

Dennoch gilt nicht das Recht auf Notwehr. Vielmehr rät die Untere Landschaftsbehörde dazu, zunächst die Brutzeit abzuwarten, die bis Ende September dauert. Oder sich zu vergewissern, dass ein Nest leer ist. Falls kein Vogel mehr gestört wird, können für die nächste Saison sogenannte "Kotbretter" montiert werden. Diese Bretter sollten etwa 30 Zentimeter breit sein und 40 Zentimeter unter dem Nest angebracht werden. Dadurch würden Verschmutzungen massiv reduziert. Fragen zum Thema beantwortet die Untere Landschaftsbehörde unter Telefon 02104/992815.

(dne)
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