Kreis Mettmann Sicher durch die Silvesternacht kommen

Kreis Mettmann · Wer sich für den Jahreswechsel mit Böllern und Raketen eindecken will, kann dies ab heute bis einschließlich Samstag tun.

 Schlimme Verletzungen werden nach Angaben der Johanniter im Kreis Mettmann an Silvester meist durch zu frühe Explosionen verursacht - oder weil Feuerwerkskörper mit bereits brennender Lunte zu lange in der Hand gehalten werden. Das sei leider eine gerade bei Jugendlichen beliebte Mutprobe.

Schlimme Verletzungen werden nach Angaben der Johanniter im Kreis Mettmann an Silvester meist durch zu frühe Explosionen verursacht - oder weil Feuerwerkskörper mit bereits brennender Lunte zu lange in der Hand gehalten werden. Das sei leider eine gerade bei Jugendlichen beliebte Mutprobe.

Foto: Johanniter-Unfallhilfe

Ab heute dürfen in Supermärkten und Geschäften Böller und Raketen gekauft werden. Nicht jeder gibt sein Geld für Knaller aus, manche sehen sich das Feuerwerk lieber aus dem Fenster an.

Was liegt im Trend? "Eindeutig das Bequemsortiment", sagt Björn Beekman, Betriebsleiter bei Selgros in Hilden. Batterien feuern einmal angezündet über eine Dauer von mehr als drei Minuten im Schnitt mehr als einen Schuss pro Sekunde ab - das ist bequem, sicher und effektvoll. Auch beim Handelshof in Haan sind Großbatterien und Vulkane gefragt: "Schön bunt und schön hoch müssen sie sein", hat Mitarbeiterin Simone Becker beobachtet.

Wie viel kostet das? Für ein exklusives Sortiment lassen die gewerblichen Kunden der Großhandelsunternehmen auch schon mal bis zu 300 Euro springen. Für Privatverbraucher liegt der Preis für eine Batterie bei 50 bis 120 Euro. Übrigens ist der Trend zum Silvesterfeuerwerk trotz Kritik ungebrochen: Seit Jahren steigen die Ausgaben der Deutschen stetig an. Der Handelsverband NRW schätzt, dass in diesem Jahr die Ausgaben des Vorjahres in Höhe von 133 Millionen Euro mindestens erreicht werden. Raketen sind ab etwa fünf Euro zu haben, Kracher und Böller sind günstiger.

Worauf muss ich beim Kauf achten? Der Handelsverband NRW warnt vor dem Kauf bei sogenannten fliegenden Händlern. Hauptgeschäftsführer Dr. Peter Achten: "Preis schlägt bei Feuerwerk auf keinen Fall Sicherheit!" Wenn die Preisschilder auch noch so verlockend sein mögen: Nur der Kauf im Einzelhandel garantiere den Verbrauchern, dass Böller und Raketen vom Bundesamt für Materialprüfung getestet worden sind.

Jeder weiß doch, wie mit Feuerwerk umzugehen ist. Da kann doch eigentlich gar nichts mehr passieren, oder? Von wegen: Silvester bedeutet für den Rettungsdienst der Johanniter-Unfall-Hilfe im Kreis Mettmann Hochbetrieb: "Alljährlich erleiden in der letzten Nacht des Jahres Tausende Menschen in Deutschland Verbrennungen, Augenverletzungen oder Gehörschäden, weil leichtsinnig oder unter Alkoholeinfluss unsachgemäß mit Feuerwerkskörpern hantiert wird", berichtet Kommunikationsreferentin Saskia Koll. Zu den häufigsten Verletzungen zählen Verbrennungen und andere Verletzungen an den Händen bis zum Verlust von Fingern. Kommt es zu Brandwunden, sollten sie allenfalls kurz mit Leitungswasser - auf keinen Fall mit Eis oder Schnee - gekühlt werden. Die Johanniter raten außerdem, zum Schutz von Augen und Ohren eine Schutzbrille sowie Ohrstöpsel zu tragen. Denn Böller erreichen eine Lautstärke von bis zu 175 Dezibel. "Das ist lauter als ein Presslufthammer", so Koll.

Wann darf ich Feuerwerk abbrennen? Erlaubt ist das vom 31. Dezember, 0 Uhr, bis 1. Januar, 24 Uhr. Die Benutzung an anderen Tagen bedarf einer besonderen Erlaubnis seitens der Städte. In Hilden ist es grundsätzlich verboten, die Stadt verweist auf dichte Bebauung. In Erkrath erteilt die Stadt eine Sondererlaubnis. Verstöße gegen die Bestimmungen der Sprengverordnung können Ordnungswidrigkeiten darstellen und ein Bußgeld nach sich ziehen.

Wer kümmert sich um den Abfall?

Die Stadt Erkrath weist darauf hin: Der Verursacher des Abfalls ist verpflichtet, diesen zu entsorgen. Überall im öffentlichen Raum besteht ein Verunreinigungsverbot. Tipp: Nehmen Sie von vornherein geeignete Transportbehälter für Ihre Abfälle mit. Schauen Sie am nächsten Tagnach. Oft war im Dunkeln nicht alles zu sehen. Der nächste in der Reihe ist h der Grundstückseigentümer. Dem gehören dann quasi nicht gezündete Böller und angebrannte Raketen. Die Reinigung der Gehwege ist durch die Straßenreinigungssatzung den anliegenden Grundstückseigentümern übertragen. Abgebrannte Feuerwerkskörper, Böller und Mehrschuss-Batterien gehören in die graue Restmülltonne.

Die Pappröhren sind nach dem Abfeuern mit chemischen Rückständen verschmutzt und eine Verwertung im Altpapier ist ausgeschlossen. Blindgänger sind gefährlich und dürfen nicht erneut gezündet werden.

(RP)
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