Erkrath Sorgenkind Bast-Immobilie

Düsseldorf · Insolvenz des Bauunternehmens hat für Wohnungskäufer böse Auswirkungen. Statt Altersversorgung bringt die Wohnung Verluste. Die Miete blieb aus, der Erbbauzins wurde erhöht.

Als „Sorglos-Immobilie“ brachte das später pleite gegangene Unternehmen Bast-Bau viele Eigentumswohnungen als Wertanlage fürs Alter an die Kundschaft. Dass mit der Insolvenz des Bauunternehmens diese Sorglos-Immobilie sehr schnell zum Sorgenkind werden konnte, diese Erfahrung mussten inzwischen viele Eigentümer machen, darunter auch Manfred Zielinski, der eine Wohnung am Hochdahler Markt besitzt.

Es sollte eine Absicherung für die Zeit des Ruhestandes sein, als Zielinski 1985 die Wohnung am Hochdahler Markt erwarb. Die Vermietung wurde durch Bast übernommen, dem Käufer wurde eine Garantiemiete zugesichert, er brauchte sich um nichts zu kümmern. „Das war am Anfang auch alles kein Problem“, erinnert sich Zielinski. Schwierig wurde es erst, als er die Wohnung in den neunziger Jahren wieder verkaufen wollte. Da wurde ihm nämlich erheblich weniger dafür geboten, als er gezahlt hatte. Also behielt er die Wohnung. Ein Verlust war bei der Ruhestandsabsicherung schließlich nicht eingeplant.

Miete fließt in Insolvenzmasse

Die nächste böse Überraschung kam nach der Eröffnung des Bast-Insolvenzverfahrens. „Da wurde plötzlich die Miete nicht mehr ausgezahlt“, berichtet der Wohnungseigentümer. Dass seine Miete aber in die Insolvenzmasse fließt, das konnte er natürlich nicht hinnehmen, die Klage dagegen habe die Gegenseite bereits verloren. Und nun steht ein weiteres Verfahren ins Haus, denn Zielinski möchte sein Vorkaufsrecht für seine Grundstücksanteile ausüben und sieht sich daran vom Insolvenzverwalter gehindert.

Dass er seinerzeit nur die Wohnung gekauft hat, nicht aber auch den entsprechenden Grundstücksanteil, das habe er erst so richtig realisiert, als ihm ein Schreiben über eine Erhöhung des Erbbauzinses ins Haus flatterte. Inzwischen hatte Zielinski die Wohnung selbst bezogen, da ein Verkauf nur mit Verlust möglich gewesen wäre. Nun wurde ihm mitgeteilt, dass eine German Ground Lease Properties GmbH & Co KG aus Köln Eigentümer des Grundstückes geworden sei, und diese forderte nun 14,6 Prozent mehr an Erbbauzins.

Zielinskis Anwalt Karlheinz Brands erläutert: Rechtlich sei gegen den höheren Zins nichts zu machen, denn laut Vertrag könne dieser an den Verbraucherpreisindex angepasst werden. Er beanstande aber, dass versucht werde, das Vorkaufsrecht des Eigentümers durch Gründung einer neuen Grundstücksgesellschaft auszuhebeln.

Dem widerspricht Insolvenzverwalter Hans-Peter Runkel: „Wir haben die Grundstücksbeteiligungen seit dem Jahr 2000 x-mal angeboten.“ Viele Eigentümer hätten daraufhin auch ihre Anteile übernommen. Die übrigen Grundstücke wurden später in eine neue Gesellschaft eingebracht. „Das ist eine komplizierte Rechtssituation, das muss nun vor Gericht ausgetragen werden“, merkt Runkel an.

Manfred Zielinski ist übrigens nur einer von vielen, die von der Bast-Insolvenz getroffen wurden. Beim Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. in Dieburg gibt es inzwischen schon eine „Interessengemeinschaft Anleger Bast-Bau-Gruppe“. Der eingetragen Verein schätzt die Zahl der Geschädigten auf 13 000 Personen.

(RP)
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