Erkrath SPD: Die Lärmschwerpunkte schnell entschärfen

Erkrath · Die Stadt Erkrath legte jetzt den so genannten Lärmaktionsplan für die Innenstadt vor.

Das Vorhaben Stadttempo 30 beschäftigt den Erkrather Rat schon länger. Besonders SPD und Grüne wollen im Stadtgebiet überwiegend eine Tempo-30-Zone einrichten. "Die SPD will dort, wo Menschen wohnen, das Stadttempo Erkrath einführen: möglichst 30 km/h, um die Lebensqualität zu erhöhen", so SPD-Fraktionschef Detlef Ehlert in der Vergangenheit. Nicht überzeugt ist die CDU von dieser Geschwindigkeitsreglementierung. Da bereits die bestehenden Tempo-30-Zonen und -Straßen nicht engmaschig zu überwachen seien, solle bei neuen Ausweisungen ein strenger Maßstab angelegt werden, forderte CDU-Fraktionschef Wolfgang Jöbges.

Die Verwaltung legte jetzt den so genannten Lärmaktionsplan Stufe II vor. Eindeutige Lärmschwerpunkte sind demnach die Neanderstraße, Kreuz- und Hochdahler Straße, Beethovenstraße und Düsseldorfer Straße. "Wir müssen jetzt überlegen, was wir in welcher Reihenfolge angehen", sagt Detlef Ehlert. Die Präsentation des Lärmaktionsplans im Planungsausschuss habe eindrucksvoll bewiesen, dass die erste und sofort wirksame Maßnahme für mehr Lärmschutz die Tempo-30-Zone sei. "Parallel dazu muss und soll sicherlich an möglichst vielen Hauptverkehrsstraßen in der Stadt ein lärmoptimierter Asphalt eingebaut werden. Dies geschieht aber aus finanziellen Gründen bestimmt immer erst dann, wenn ohnehin Straßensanierungen fällig werden, weil die Stadt sonst solche Aufgaben nicht finanzieren könnte", befürchtet Ehlert und bezweifelt, dass einige Maßnahmen, wie im Lärmaktionsplan angegeben, bis 2018 umgesetzt sind.

Der Arbeitskreis Stadttempo soll nun möglichst schnell tagen, fordert er. Und zwar unter Beteiligung der Rheinbahn. Natürlich dürfe der Öffentliche Personennahverkehr nicht eingeschränkt werden. Die gegebenen Zielkonflikte müssten im Einzelnen besprochen und entschieden werden. Der Rheinbahn-AG sollten möglichst schnell die Gutachteraussagen zum LAP-II zugestellt werden, damit neben den bisher erarbeiteten Beschlussgrundlagen eine Stellungnahme des Rheinbahn-Vertreters möglich sei.

(RP)
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