Mettmann Streit um Knöllchen vor dem Mettmanner Amtsgericht

Mettmann · Autofahrer parkte in der Schulstraße.

Ein Autofahrer aus Wülfrath hatte seinen Wagen in der Schulstraße geparkt und dafür ein Knöllchen über 10 Euro kassiert. Gestern wurde der "Fall" vor dem Amtsgericht Mettmann verhandelt. Denn der Wülfrather fühlte sich ungerecht behandelt und hatte Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt. Seiner Meinung nach hatte er nichts Falsches getan. Er sah den Zwischenraum zwischen zwei Beeten und den Sicherheitsbügeln als Parkfläche an. Er hatte sogar noch eine Parkscheibe ins Auto gelegt.

Die Ordnungsbehörde verteilte trotzdem ein Knöllchen. Denn in dem verkehrsberuhigten Bereich sei keine Parkfläche in Form einer anderen Markierung oder Pflasterung ausgewiesen. Der Mann habe sein Auto verkehrswidrig geparkt. Der Vorsitzende Richter am Amtsgericht sah dies genauso. "Ich kann keine Parkfläche, keine Bodenveränderung und keine andere Pflasterung erkennen", sagt er. "Sie hätten die 10 Euro bezahlen sollen und fertig."

Der Wülfrather und sein Anwalt sahen das anders und versuchten den Richter davon zu überzeugen, dass der Autofahrer zumindest nicht wusste, dass er dort nicht parken durfte. Also ein Tatbestands-Irrtum. Doch der Richter blieb bei seiner Einschätzung.

Nach einer kurzen Beratung mit seinem Anwalt zog der Wülfrather seinen Einspruch aus Kostengründen zurück. Er muss nun die 10 Euro plus eine Gebühr bezahlen.

(cz)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort