Wülfrath//Heiligenhaus Umweltschützer fordern Baustopp für die A 44

Wülfrath//Heiligenhaus · Die Umweltschutzverband BUND erhebt schwere Vorwürfe gegen den Landesbetrieb Straßen.NRW. Der Betrieb, zuständig für den Bau der A 44 zwischen Ratingen Ost und Velbert, habe "Probleme ignoriert oder Lösungen auf irgendwann später verschoben, wenn niemand mehr genau hinschaut".

 Alfred Bruckhaus, Jürgen Lindemann und Götz-Rainer Lederer (v. r.) erläuterten gestern die Klage des Umweltverbands BUND.

Alfred Bruckhaus, Jürgen Lindemann und Götz-Rainer Lederer (v. r.) erläuterten gestern die Klage des Umweltverbands BUND.

Foto: Achim Blazy

Der Verband klagt vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf wegen "fehlender Ausführungsplanung zum Wasserschutz" und fordert die Stilllegung des Baus im Bereich Heiligenhaus.

Damit führt der Verband die juristische Auseinandersetzung um die Trasse unter neuen Vorzeichen fort: "Die Planfeststellung zugunsten der A 44 ist nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig bis auf einen Punkt rechtskräftig", sagt Jürgen Lindemann. Trotzdem geht der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) weiter gegen die A 44 vor. "Grund- und Trinkwasser sind von den Arbeiten stärker betroffen, als bisher in der geltenden Planfeststellung steht", sagte der BUND-Kreisvorsitzende Götz-Rainer Lederer gestern zur Erläuterung der Klage.

Dass erneut der Rechtsweg beschritten werden kann — auch nach dem höchstrichterlichen Urteil — begründen die Kläger so: Man habe feststellen müssen, "dass in etlichen Fällen ohne Planänderung und ohne Prüfung der damit verbundenen Auswirkungen für den Naturschutz vom Planfeststellungsbeschluss abgewichen wurde".

So solle für die Bauzeit ein nicht vorgesehenes Rückhaltebecken errichtet worden, aus dem Wasser in den Laubecker Bach in Heiligenhaus geleitet werden soll. Außerdem seien Baustraßen gebaut oder geplant worden, ohne Ausgleich hierfür zu schaffen. Lederer. "Wir fürchten unbeherrschbare Risiken für den Wasserschutz." Die Kläger monieren, dass es auf Heiligenhauser Gebiet zwar Untersuchungen des Baugrunds für ein Regenrückhaltebecken gegeben habe, diese seien aber nicht der Bezirksregierung vorgelegt worden. Wegen der besonders sensiblen geografischen Lage mit einem Kalkzug im Untergrund sei kein Regenrückhaltebecken denkbar, dessen Boden nur mit Folie abgedichtet werde. Ihre Sorge begründen die Umweltschützer auch mit Erfahrungen in der Vergangenheit. So habe schon der Bau von Kanälen auf Heiligenhauser Gebiet in Kläranlage Hofermühle in den 80er Jahren erhebliche Probleme mit sich gebracht — eben wegen des Kalkuntergrunds. Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Jahr 2011 ist die aktuelle Klage der zweite Anlauf von Umweltschutzorganisationen, Nachbesserungen beim Bau zu erreichen. Der Nabu klagte 2012 Jahr gegen die Planänderungen eines Deckblattverfahrens, bezogen auf den Natur- und Artenschutz. Über diese Klage ist noch nicht entschieden. "Wir warten in diesem Verfahren nach wie vor auf eine Antwort der zuständigen Bezirksregierung", so Lederer.

Lederers Fazit: "Dass die A 44 kommen wird, ist allen klar. Es geht nicht mehr grundsätzlich um die Trasse. Aber wir sind verärgert über mangelnde Sorgfalt beim Bau und Abweichungen vom Plan." Einen Verhandlungstermin gibt es in der Sache noch nicht. Die Kläger gehen aber davon aus; "dass sich der Landesbetrieb nun schnell äußern muss".

(RP)
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