Wülfrath Unterhaltsvorschuss ist neu geregelt

Wülfrath · Rückwirkend zum 1. Juli sollen bundesweit neue Bestimmungen im Unterhaltsvorschussrecht gelten. Dieses Gesetz regelt die finanzielle Unterstützung von Alleinerziehenden, wenn der andere Elternteil seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommt oder nicht nachkommen kann.

Die größten Veränderungen in diesem Gesetz sind die Abschaffung der Altersgrenze und die Begrenzung der Bezugsdauer. War die Berechtigung vorher auf maximal sechs Jahre innerhalb der ersten 12 Lebensjahre begrenzt, so kann eine Berechtigung nunmehr durchgehend von der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bestehen. Erst mit Inkrafttreten der Gesetzesänderungen können die Bewilligungen nach den neuen Regelungen vorgenommen werden. Anträge können aber schon jetzt bei der Stadtverwaltung gestellt werden. Zuständig für die Beratung und Bearbeitung der Anträge in Wülfrath sind Frau Rehwald (18-280) und Frau Kirschner (18-254).

Für die Städte im Kreis - und da ist nicht nur Wülfrath betroffen - kann das teuer werden. Bund und Länder haben die Regelung beschlossen und bei den Kommunen bleiben am Ende die Kosten übrig. Wichtig: Der Unterhaltsvorschuss ersetzt nicht den Unterhalt. Der Staat hilft dem Unterhaltspflichtigen dabei, seine Zahlungspflicht zu erfüllen. Sobald er wieder selbst in der Lage ist, etwa aus eigenem Einkommen seinen Verpflichtungen nachzukommen, muss er das Geld an den Staat wieder zurückzahlen.

(RP)
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