Kreis Mettmann Vorsicht bei Katasterauszügen

Kreis Mettmann · Der Bau eines Eigenheims, die Teilung eines Grundstücks oder dessen Kauf, Verkauf und Beleihung: Es gibt viele Gründe, weshalb Auszüge aus dem Liegenschaftskataster benötigt werden.

Erhältlich sind diese amtlichen Auszüge im Kundenzentrum des Vermessungs- und Katasteramtes des Kreises in Mettmann. Aber auch andere Stellen sind zur Abgabe von Auszügen aus dem Liegenschaftskataster autorisiert. Stadtgebietsweite Auszüge etwa sind in den Bürgerbüros der Städte Erkrath, Heiligenhaus, Hilden, Langenfeld, Mettmann, Monheim am Rhein, Ratingen und Velbert zu erhalten. Kreisweite Auszüge stellen auch öffentlich bestellte Vermessungsingenieure bereit. Die Gebühren für die Leistungen sind in der Vermessungs- und Wertermittlungsgebührenordnung verbindlich geregelt und gelten für alle nordrhein-westfälischen Katasterbehörden und alle weiteren auskunftsbefugten Stellen.

Häufig fragen Bürger den amtlichen Flurkartenauszug im A4- oder A3-Format nach, der 20 Euro kostet. 10 Euro sind für einen amtlichen Flurstücks- und Eigentumsnachweis zu bezahlen. Das Vermessungs- und Katasteramt weist daraufhin, dass diverse Online-Portale "amtliche" Nachweise zu überhöhten Gebühren anbieten. Ob die dort erhältlichen Auszüge authentisch und aktuell sind oder von Banken akzeptiert werden, sei nicht in jedem Fall gewährleistet.

Wer auf Nummer Sicher gehen will, sollte sich an das Kundenzentrum des Vermessungs- und Katasteramtes oder an eine der autorisierten Stellen wenden. Die Bestellung der amtlichen Auszüge ist auch per Mail möglich (kundenzentrum62@kreis-mettmann.de").

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort