Mettmann Zwei Familien klagen gegen die Förderschul-Schließung

Mettmann · Zwei Familien von Schülern der der Förderschule Am Peckhaus haben beim Verwaltungsgericht Düsseldorf Klage gegen das Land NRW und den Kreis Mettmann eingereicht. Sie wollen den Erhalt der sprachlichen Förderschule erreichen.

Die Frist zur Einreichung eines Bürgerbegehrens war folgenlos verstrichen, so dass die Schule Am Peckhaus nach dem Schuljahr 2015/16 aufgelöst werden soll. Eltern befürchten Nachteile für ihre Kinder, weil sie mit der gezielten Sprachförderung an der Schwerpunktschule in der Vergangenheit gute Erfahrungen gemacht haben. Zur Begründung der Klage wurden folgende Punkte angeführt: Es gebe tatsächliche und rechtliche Bedenken gegen den als alternativlos hingestellten Prozess; das Abwägungsgebot sei nicht hinreichend eingehalten und öffentliche wie private Belange verkannt worden; es seien Fehler bei der Prognose der Schülerzahlen und Fehler bezüglich der Mindestgrößen der Verbundschulen gemacht worden.

Inzwischen wurden dem Verwaltungsgericht die Unterlagen (Ausschussvorlagen, Schriftverkehr, Schülerzahlenprognosen) vom Kreis zur Verfügung gestellt. Der Kreis Mettmann erwartet, bald zu einer Stellungnahme aufgefordert zu werden. Der Kreisschulausschuss nahm die Klage in seiner jüngsten Sitzung zur Kenntnis und wartet auf die nächsten Entwicklungen.

(tpp)
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