Mönchengladbach 15-jähriger muss für ein Jahr ins Gefängnis

Mönchengladbach · Ein solch schwerwiegender Fall von Jugendkriminalität ist selbst den erfahrensten Polizeibeamten noch nicht untergekommen: Am Donnerstag verhaftete die Polizei einen 15-jährigen Jungen, den Anfang März erst ein Gericht zu einem Jahr Haft ohne Bewährung verurteilt hatte – und der in der Zwischenzeit munter weiter geklaut hatte.

Ein solch schwerwiegender Fall von Jugendkriminalität ist selbst den erfahrensten Polizeibeamten noch nicht untergekommen: Am Donnerstag verhaftete die Polizei einen 15-jährigen Jungen, den Anfang März erst ein Gericht zu einem Jahr Haft ohne Bewährung verurteilt hatte — und der in der Zwischenzeit munter weiter geklaut hatte.

Die Beamten erwischten ihn mit einem frisch gestohlenen Mofa. Dabei war er nur noch auf freiem Fuß, weil sein Verteidiger gegen das für einen 15-Jährigen harte Urteil Berufung eingelegt hatte. Doch das nutzte der Jugendliche auf seine Weise: Schon zwei Tage nach dem Prozess wurde er in einem Geschäft erwischt, als er Kleidung im Wert von mehr als 100 Euro stehlen wollte. "Keiner im Polizeipräsidium kann sich an einen vergleichbar schweren Fall bei uns erinnern", sagte Polizei-Sprecher Willy Theveßen. "Alle Bemühungen haben nicht geholfen."

Mehr als 60 Straftaten wurden dem Täter in den vergangenen eineinhalb Jahren nachgewiesen. In den meisten Fällen handelte es sich um Ladendiebstähle, aber auch Betrugsfälle und Beleidigungen waren dabei. Und damit fing der Jugendliche ziemlich früh an. An seinem 14. Geburtstag — der Tag, an dem er strafmündig wurde — wurde der Sohn einer alleinerziehenden Mutter bereits in das Spezialprogramm der Gladbacher Polizei für jugendliche Intensivtäter zwischen 14 und 18 Jahren (kurz: JIT) aufgenommen. Fortan stand er unter Beobachtung. Immer wieder besuchten ihn und seine Mutter Mitarbeiter von Polizei, Jugendamt und Staatsanwaltschaft — doch bei ihm blieb das ohne Erfolg. Der 15-Jährige füllte seine Akte mehr und mehr.

Das hatte nun Konsequenzen. Gestern wurde der Intensivtäter in eine Justizvollzugsanstalt überführt. Möglich, dass ihn nun ein weiterer Prozess erwartet und die Strafe erhöht wird.

(RP)
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