Mönchengladbach 20-Euro-Dieb auf Bewährung frei

Mönchengladbach · Wegen schwerer räuberischer Erpressung hat die Erste Jugendkammer des Landgerichts gestern einen 21-jährigen Mönchengladbacher zu zwei Jahren Jugendstrafe verurteilt. Der Angeklagte, der in diesem Fall zum ersten Mal vor Gericht stand, muss die Jugendstrafe nicht verbüßen. Die Gladbacher Richter setzten sie zur Bewährung aus. Allerdings muss der 21-Jährige 100 Arbeitsstunden leisten. Der 20 Jahre alte Mitangeklagte und Haupttäter wurde wegen mehrfacher schwerer räuberischer Erpressung, im Einzelfall auch wegen Körperverletzung und versuchter Nötigung, zu dreieinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt. Für den Jüngeren, der den 21-Jährigen zum Überfall auf die Postfiliale an der Lürriper Straße angestiftet hatte, gab es keine Bewährung mehr.

Erst am letzten Prozesstag hatte sich der Jüngere dem geständigen Posträuber angeschlossen und alle Anklagevorwürfe zugegeben. Danach stand fest, dass sich die zwei jungen Männer am 2. September vergangenen Jahres am Platz der Republik trafen. Hier übergab der Anstifter dem Älteren eine täuschend ähnliche Spielzeugwaffe und zwei Plastiktüten. Danach hatte der 20-Jährige den Mitangeklagten angewiesen, in die Postfiliale zu gehen und "den Überfall zu machen". Der Ältere betrat die Filiale, warf eine Plastiktüte auf den Tresen, drohte mit der Spielzeugwaffe und forderte Bargeld von der Angestellten. Sie gab ihm 20 Euro. Der Posträuber verließ den Raum und übergab die Beute dem Anstifter. Er hatte seine Tatbeteiligung bereits zu Prozessbeginn zugegeben. Dagegen konnte sich der Jüngere erst am letzten Prozesstag dazu entschließen, auch seine Rolle beim Post-Raub einzugestehen.

Weitere Raubtaten, die der Jüngere allein beging, brachten größere Beute ein als der Überfall auf die Postfiliale. So forderte der 20-Jährige, dessen Register bereits mehrere Jugendstrafen enthält, am 29. November 2014 in einem Parkhaus in Gladbachs Innenstadt von einem Mann die Herausgabe seines gesamten Bargeldes. Sonst würde er ihn mit einem Schlagstock verprügeln. Zudem versetzte er dem Opfer plötzlich eine Kopfnuss. Aus Angst übergab der Mann 230 Euro. Für das Opfer war es damit noch nicht zu Ende. In einer Diskothek bedrohte der Angeklagte das eingeschüchterte Opfer erneut, das ihm nun auch sein Mobiletelefon herausgab.

Am 24. September 2014 verfolgte der 20-jährige Angeklagte an der Victoriastraße zwei junge Männer. Er zog eine Kapuze über und bedrohte sie mit einem Gegenstand im Ärmel. Die Opfer glaubten an eine Pistole und gaben dem Angeklagten ihre Mobiltelefone und Bargeld.

Kurz vor der Urteilsverkündung entschuldigten sich die beiden Angeklagten im Gerichtssaal.

(RP)
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