Mönchengladbach 20 Monate Jugendstrafe wegen versuchter Nötigung

Mönchengladbach · Mit mehr als zwei Promille im Blut hatte ein 19-Jähriger eine junge Frau zum Oralverkehr aufgefordert.

Das habe er nicht nötig, eine Frau zur oralen Befriedigung aufzufordern, protestierte gestern ein Mönchengladbacher (19), der sich unter anderem wegen versuchter Nötigung, Beleidigung, Diebstahls und Betruges vor dem Jugendschöffengericht verantworten musste. "Aber es gibt Zeugen, die so etwas gehört haben. Wahrscheinlich können Sie sich nicht daran erinnern, weil Sie betrunken waren", mahnte dessen Verteidiger sinngemäß. Da erinnerte sich der Angeklagte, dessen Familie aus Marokko stammt, eher widerwillig, dass er in der Nacht des 4. August vergangenen Jahres nach einer Party in Mönchengladbachs Altstadt mindestens eine Flasche Wodka getrunken hatte. Mit zwei Fahrzeugen sei man danach erst zum Kaarster See und anschließend zum Mönchengladbacher Flughafen unterwegs gewesen.

Weitaus genauer erinnerte sich dagegen eine 19-jährige Mitfahrerin, wie sich der gleichaltrige Angeklagte damals am Flughafen, als alle am Parkplatz ausgestiegen waren, plötzlich und so erschreckend verändert habe. Mit unflätigen Ausdrücken habe sie der offensichtlich betrunkene Mitfahrer zum Oralverkehr aufgefordert: "Sonst kannst du zu Fuß nach Hause gehen". Nach dem er das mehrfach wiederholte, habe der 19-Jährige seine Hose geöffnet und vergeblich versucht, auf sie zu urinieren. Danach habe sie sich zusammen mit ihrer Freundin, einer 16 Jahre alten Schülerin, von der Gruppe entfernt.

"Wir wollten nach Hause laufen", berichtete die junge Frau in ihrer Zeugenaussage. Doch dann sei ihr Cousin, der den Wagens steuerte, hinter ihnen hergefahren und habe sie nach Hause begleitet. Der Angeklagte sei inzwischen eingeschlafen. Doch in ihrer Wohnung, so die junge Frau, habe der Angeklagte dann randaliert und sie als "Schlampe" beschimpft, bis sie die Polizei gerufen habe.

Den Diebstahlvorwurf einer zweiten Anklage gab der Angeklagte gestern ohne Weiteres zu. Eine Freundin beschuldigte ihn, ihr am 15. März ein teures Handy weggenommen zu haben. "Ich war mit der damals zusammen, und wir hatten Stress", erklärte sich der Angeklagte auf seine Art den Fall. Sie habe ihn aufgeregt, da nahm er ihr das Handy weg. "Gib mir Geld, dann besorge ich dir das gleiche Handy", soll er damals versprochen, aber nicht gehalten haben.

Am Ende verurteilte das Jugendschöffengericht den vorbestraften 19-Jährigen zu einer neuen Jugendstrafe von einem Jahr und acht Monaten. Das Urteil enthält bereits eine Strafe wegen Diebstahls und Computerbetrugs, die er am 18. Juni 2013 erhielt und bereits verbüßt. Der Angeklagte akzeptierte das neue Urteil ohne Bewährung sofort.

(RP)
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