Mönchengladbach 3000 Tonnen Streusalz liegen parat

Mönchengladbach · Sturmtief "Egon" ist auf dem Vormarsch und soll auch in Mönchengladbach für Schnee und Eisglätte sorgen. Die GEM sieht sich gut vorbereitet auf den Wintereinbruch. Doch auch Grundstückseigentümer haben Pflichten.

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Foto: Johannes Bornewasser

Im Westen Deutschlands besteht Schneesturmgefahr. Seit dieser Nacht zieht Sturmtief "Egon" mit orkanartigen Böen und starken Schneefällen durch Nordrhein-Westfalen. Vor allem im Bergischen Land werden nach Angaben des Deutschen Wetterdienstes bis zu 50 Zentimeter Neuschnee erwartet. Doch auch in Mönchengladbach sind Schnee und Schneeverwehungen im Laufe des Tages möglich. Das Entsorgungsunternehmen GEM ist einsatzbereit.

Tag und Nacht sind Mitarbeiter der GEM im Stadtgebiet unterwegs, um den Zustand der Straßen zu kontrollieren. Ein Kollege hält zudem die Wetterlage im Blick. "Bei sinkenden Temperaturen und zunehmender Glätte oder Schneefall alarmieren sie die Rufbereitschaft, die umgehend zum Streuen ausrückt", sagt GEM-Sprecherin Anne Peters-Dresen. Das kann die Mitarbeiter auch schon um 3 Uhr treffen, wie in der Nacht von Freitag auf Samstag vergangener Woche. "Die GEM ist immer auf Winterdienst eingestellt. Die zehn Winterdienstfahrzeuge sind einsatzfähig. Auch Salz ist ausreichend vorhanden", so Peters-Dresen. Auf rund 3000 Tonnen wurden die Vorräte aufgestockt.

Muss tatsächlich gestreut werden, kommen aus Sicherheitsgründen zuerst Mönchengladbachs Hauptverkehrsachsen und -straßen dran, darunter die Aachener-, Krefelder- oder Roermonder Straße. Sie gehören der Winterdienstklasse eins an. Danach sind die in Stufe zwei klassifizierten Nebenstraßen am Zuge.

Doch nicht nur die GEM muss sich um die Schneeräumung kümmern. Auch für Grundstückeigentümer ist der Griff zu Schippe und Streugut ein Muss. Sie sind dazu verpflichtet, die an das Grundstück angrenzenden öffentlichen Gehwege schnee- und eisfrei zu halten, damit Passanten nicht ausrutschen und sich verletzen. Vermieter können die Aufgabe auch auf die Mieter übertragen. "Um von dieser Verpflichtung entbunden zu werden, muss der Vermieter einen entsprechenden Antrag bei den Mönchengladbacher Abfall-, Grün- und Straßenbetrieben "mags" stellen. Dem Antrag ist eine Einverständniserklärung desjenigen beizufügen, der die Pflichten übernimmt. Wenn diese vorliegt und der Betreffende eine ausreichende Haftpflichtversicherung nachweist, kann mags die Zustimmung der Übertragung erteilen.", erklärt Peters-Dresen. Den Dienst nur in der Hausordnung zu regeln oder - wie sonst üblich - im Mietvertrag festzuhalten, reicht in Mönchengladbach nicht aus. "Zudem muss der Vermieter das Streumaterial und die Geräte wie Schneeschaufeln zur Verfügung stellen", sagt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund.

Dann heiß es aber: Raus vor die Türe und ran an die Arbeit. Und zwar werktags noch bevor der Berufsverkehr losgeht. "Fällt der Schnee oder entsteht die Glätte spätabends oder in der Nacht, dann müssen die Gehwege am nächsten Morgen bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr geräumt werden", verdeutlicht Peters-Dresen. Hält der Winter zwischen 7 und 20 Uhr Einzug, steht die Aufgabe gleich nach Ende des Schneefalls beziehungsweise nach Entstehen der Glätte an. Ausnahmen gibt es nicht: Auch Senioren und behinderte Menschen haben eine Räumungspflicht. Sie müssen ebenso wie Berufstätige oder Verreiste eine Vertretung, etwa einen Räumungsdienst, organisieren. Bei anhaltendem Schneefall muss zudem wiederholt geschippt und alle drei Stunden gestreut werden, sofern das Streugut seine Wirkung verloren hat. "Der Gehweg muss für Passanten sicher zu begehen bleiben", betont Peters-Dresen. Wie breit die freizulegende Fläche ist, setzt jede Gemeinde und Kommune selber fest. Üblich sind zwischen 0,80 und 1,50 Meter. In Mönchengladbach beträgt die Mindestbreite 1,50 Meter, "so dass zwei Fußgänger bequem aneinander vorbeigehen können", erklärt die GEM-Sprecherin. Hinzu kommt die Räumung der Wege zum Parkplatz, den Briefkästen und Mülltonnen.

Peters-Dresen empfiehlt, abstumpfende Stoffe wie Sand oder Split als Streugut zu benutzen. "Aus Umweltgründen dürfen Auftauende Stoffe wie Streusalz nur bei Eisregen und nur auf besonders gefährlichen Stellen wie Treppen und Rampen verwendet werden", sagt sie. Denn das Salz schädigt Bäume am Straßenrand, das Grundwasser und nicht zuletzt Metalle, von der Leitplanke bis zur Karosserie. Auch die Pfoten von Tieren können durch das Streusalz verletzt werden.

(beaw)
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