Mönchengladbach 34-Jähriger vom Vorwurf des Menschenhandels freigesprochen

Mönchengladbach · Ein ungewöhnlicher Prozess vor dem Landgericht ist zu Ende gegangen. Der Vergewaltigungs-Fall konnte auch mit Zeugenaussagen nicht geklärt werden.

Nach einem wochenlangen Prozess vor der Zweiten Großen Strafkammer vor dem Mönchengladbacher Landgericht durfte der Angeklagte, ein 34-jähriger Bulgare, den Gerichtssaal verlassen. Die schweren Vorwürfe der Anklage ließen sich auch nach einer umfangreichen Beweisaufnahme nicht ohne Zweifel beweisen. Und im Zweifel wird dann für den Angeklagten entschieden.

Vergewaltigung in zwei Fällen, Zuhälterei, Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung, Körperverletzung, Bedrohung und Freiheitsberaubung, das hatte der Staatsanwalt zu Prozessbeginn verlesen. Der Angeklagte, der in Bulgarien eine Schweißerlehre ohne Schulabschluss gemacht hat, hatte die Vorwürfe von Anfang an komplett bestritten. Er wolle erst aussagen, wenn die Frau gesprochen habe. Im September 2015 soll er die ebenfalls 34-jährige Frau über Facebook kennengelernt haben. Sie hatte damals in Paderborn gearbeitet, wollte 2015 in ihr bulgarisches Heimatland zurückkehren. Der Angeklagte soll ihr angeboten haben, sie nach Hause zu fahren. Darauf ging die 34-Jährige ein, landete aber tatsächlich in der Wohnung des Angeklagten an der Hindenburgstraße. Später hatte sie den Angeklagten in polizeilichen Vernehmungen mit Hilfe einer Dolmetscherin beschuldigt, dass der Angeklagte sie in seine Wohnung gelockt und dort zweimal vergewaltigt habe. Zwei Tage lang sei sie mit verklebtem Mund an einen Stuhl gefesselt gewesen. Er habe ihr sämtliche Ausweispapiere abgenommen und sie schließlich gezwungen, in einem Bordell in Mönchengladbach als Prostituierte zu arbeiten. Am 6. Oktober 2015 sei es ihr gelungen, mit einem Zug nach Dortmund zu entkommen und sich an die Polizei zu wenden.

Während des Prozesses hatte sich die Bulgarin zunächst geweigert, nach Mönchengladbach zu kommen. "Sie wolle sich mit der ganzen Sache nicht mehr befassen", hatte sie mitteilen lassen. "Aber wir haben ihr zugesichert, dass sie die ganze Zeit bewacht werden wird und dass sie sich nicht um die Reisekosten kümmern muss", hatte der Kammervorsitzende im Gerichtssaal erklärt.

Später hatte sich die Mutter eines kleinen Kindes offenbar doch entschlossen, zu einer Zeugenaussage nach Mönchengladbach zu kommen. Zweimal hatte sie mit Hilfe einer Dolmetscherin und unter Ausschluss der Öffentlichkeit ausgesagt.

Doch in der Urteilsbegründung hieß es dann, man habe Widersprüche in der Aussage nicht zweifelsfrei aufklären können. Auch mit weiteren Zeugenaussagen seien vorhandene Lücken nicht zu schließen gewesen. Der Angeklagte hatte weiter bestritten, zugleich von einer früheren Liebesbeziehung mit der Bulgarin gesprochen. Doch die 34-Jährige erklärte, es habe niemals eine Beziehung mit dem Angeklagten gegeben. Am Ende verkündete die Zweite Strafkammer den Freispruch.

Auch nach dem langen Prozess reagierte der Bulgare ohne erkennbare Emotion.

(RP)
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