Mönchengladbach 40-Jähriger wegen versuchten Mordes angeklagt

Mönchengladbach · Wegen versuchten Mordes, Bedrohung in zwei Fällen, gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung muss sich ein 40-jähriger Schwalmtaler vor der 7. Strafkammer des Mönchengladbacher Landgerichts verantworten. Vom 21. Januar bis zum 29. Februar soll der Mann mit der polnischen Staatsangehörigkeit diese Verbrechen begangen haben, so die Anklage. Von seiner Ehefrau habe der Angeklagte im Tatzeitraum bereits getrennt gelebt. Die Ehefrau habe die Scheidung gewünscht und betrieben. Der Schwalmtaler habe vermutet, dass seine scheidungswillige Frau eine Beziehung zu einem anderen Mann unterhalte.

Die Anklage geht davon aus, dass der 40-Jährige am 21. Januar der Frau gedroht hat, sie zu töten. Am 14. Februar habe er sie als "Schlampe" und "Hure" beleidigt. Anschließend soll er sie angerufen und gedroht haben: "Du musst aufpassen. Ich werde dich umbringen. Ich treffe dich bei Lidl, wenn du einkaufen gehst. Du bist eine Hure."

Am 29. Februar soll der Angeklagte vor dem Supermarkt Lidl an der Roermonder Straße in Schwalmtal dem vermeintlichen Nebenbuhler aufgelauert und sich mit einem 20 Zentimeter langen Küchenmesser an einer Säule versteckt haben, so der Staatsanwalt. Als der vermeintliche Liebhaber den Supermarkt verlassen habe, soll der Schwalmtaler mit dem Küchenmesser auf den Kopf des Nebenbuhlers gezielt haben. Doch das Opfer soll den Stich mit einer Einkaufstüte abgewehrt haben. Weitere Stiche soll der angebliche Liebhaber der Ehefrau mit den Armen abgeblockt haben. Deshalb soll das Opfer nur leichte Verletzungen erlitten haben. Zum Auftakt wurde vor dem Schwurgericht nur die Anklage verlesen. Der Prozess wird fortgesetzt. Der Angeklagte will erst nach den Zeugenaussagen eine Erklärung im Prozess abgeben.

(RP)
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