Mönchengladbach Mann soll Drogen an Jungen verkauft haben

Mönchengladbach · Der Staatsanwalt warf dem Angeklagten (44) verbotenen Verkauf von Marihuana an drei 15 und 16 Jahre alte Jungen vor. Doch der Mann bestritt lautstark, mit solchen Drogengeschäften etwas zu tun zu haben. Vielmehr sei ein Hausmitbewohner (43) schuld, dass er jetzt vor dem Gladbacher Schöffengericht auf der Anklagebank sitzen müsse.

Der 43-Jährige habe die drei Jungen aufgehetzt. Die 15- und 16-Jährigen sollten verbreiten, er habe ihnen das Marihuana verkauft. "Tatsächlich ist der Hausmitbewohner der Dealer, nicht ich", behauptete der Angeklagte sinngemäß im Gerichtssaal. Doch der 43-Jährige, der zur Tatzeit im selben Mietshaus wie der Angeklagte wohnte, bestritt, die Jungen aufgehetzt zu haben. Dabei gab der Mann in seiner Zeugenaussage offen zu, dass er im Sommer 2012 in seiner Wohnung mit Drogen gehandelt habe. "Und an die drei Jungen habe ich sieben- oder achtmal Marihuana verkauft", gestand der Zeuge unumwunden ein. Deswegen sei er zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. "Und vor der Tür hat mir der Angeklagte gedroht, ich solle aufpassen, was ich sage, sonst würde etwas passieren", ergänzte der verurteilte Dealer seine Aussage.

Außerdem habe der Angeklagte die drei Jungen zu ihm geschickt. Sie könnten bei ihm, dem Nachbarn, Marihuana erwerben. "Aber ich habe dem Angeklagten gesagt, dass er das sein lassen soll", beteuerte der 43-Jährige. Weitere Zeugen berichteten von Gerüchten, dass in dem Rheydter Mietshaus gedealt würde. Der 44-jährige Angeklagte und der bereits verurteilte Dealer sollen sich gegenseitig als Marihuanaverkäufer verdächtigt haben.

Der Fall blieb unklar. Denn die drei Jungen waren dem Gerichtssaal ferngeblieben. Dieser Umstand hat für sie unangenehme Konsequenzen: Weil sie nicht zur Verhandlung gekommen waren, müssen sie jeweils 100 Euro Ordnungsgeld zahlen. Wegen der Erkrankung eines Prozessbeteiligten muss der Fall in Kürze neu aufgerollt werden.

(RP)
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