Mönchengladbach Abiturientin rammt geparktes Auto

Mönchengladbach · Die junge Frau hatte Alkohol im Blut - Verwarnung und Führerscheinentzug.

Fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung warf der Staatsanwalt einer Schülerin vor, die sich zum Zeitpunkt des Prozesses in der Intensivphase des Abiturs befunden hat. Einsichtig und geständig, gleichwohl ziemlich geknickt, saß die Abiturientin neben ihrem Anwalt im Gerichtssaal.

Im November 2016 war sie früh morgens mit noch 0,89 Promille im Blut mit ihrem Fahrzeug auf einen geparkten Kleinwagen geprallt und hatte dabei den Pkw so zusamengefaltet, dass er nur noch einen Restwert von 2300 Euro hatte. Die Reparaturkosten für den von der jungen Frau verursachten Schaden wurden auf 16.000 Euro geschätzt. Die Schülerin hatte nach einer Geburtstagsparty am Wochenende noch etwas geschlafen, aber offenbar nicht genug. Die Blutprobe hatte damals noch einen Wert von 0,89 Promille ergeben.

Die Angeklagte vermutete, dass sie am Steuer kurz eingeschlafen war. Dabei habe sie die Kontrolle über ihren Wagen verloren und sei in das geparkte Fahrzeug geraten, das dabei einen Totalschaden erlitt. Personenschäden gab es glücklicherweise nicht.

Die Schülerin lebt noch im elterlichen Haushalt. Es gibt keine Vorbelastung. Und im Verkehrsregister gibt es auch keine Eintragung. Die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe empfahl dem Gericht deshalb, die Abiturientin als Jugendliche zu verwarnen und ihr die Teilnahme an dem Kurs "Sucht und Rausch" aufzuerlegen. Staatsanwalt und Gericht schlossen sich dieser Empfehlung an. Am Ende verwarnte das Gericht die Abiturientin wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung. Auf den Führerschein muss die Schülerin weitere sieben Monate verzichten. Außerdem muss sie den Kurs "Sucht und Rausch" besuchen.

Tatsächlich bedeutet die angeordnete Sperrfrist der Fahrerlaubnis, dass der Führerschein am Ende neu beantragt und erneut erworben werden muss. "Wenn man die Fotos von den unfallgeschädigten Fahrzeugen sieht, ist es ein großes Glück, dass nicht noch mehr passiert ist", warnte die Richterin in der Urteilsbegründung abschließend. Das Urteil wurde von der jungen Frau sofort akzeptiert.

(RP)
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