Mönchengladbach Absolutes Parkverbot an der Ritterstraße

Mönchengladbach · Wenn das diesjährige Ritterfest in der Anlage von Schloss Rheydt stattfindet, greift erstmals das neue Parkkonzept für Großveranstaltungen. Demnach gilt auf beiden Seiten der Ritterstraße vom Kreisverkehr bis in die Rheydter Straße auf Korschenbroicher Gebiet absolutes Park- und Halteverbot. Die Schlossstraße wird von der Ritterstraße bis zur Einfahrt zur Kleingartenanlage Heppendorfer Straße in Richtung Rheydt-Innenstadt zur Einbahnstraße. In der Schlossstraße kann während der Veranstaltungen auf der rechten Straßenseite geparkt werden. Die Parkplätze an der Schlossmühle sind über die Ritterstraße erreichbar.

 Am Wochenende steht wieder das Ritterfest an.

Am Wochenende steht wieder das Ritterfest an.

Foto: Ilgner

In den letzten Jahren ist es bei Großveranstaltungen durch wildes Parken im Bereich der Schlossanlage immer wieder zu Verkehrsbehinderungen insbesondere in der Ritterstraße gekommen. Zur besseren Regelung des Parksuchverkehrs haben die für die Großveranstaltungen zuständige Marketing-Gesellschaft der Stadt (MGMG) und das Ordnungsamt das neue Parkkonzept entwickelt, das auch für die Sommermusik Schloss Rheydt, die vom 19. bis 28. August stattfindet und wieder Tausende von Besuchern anlocken wird, gilt.

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