Mönchengladbach Ärger am Tierpark: Hahnenschrei vor dem Amtsgericht

Mönchengladbach · Eigentlich sollte Montag zunächst ein Ortstermin am Haus des Klägers sein. Der verzichtete aber darauf. Statt dessen muss sich das Gericht mit dem tierischen Fall beschäftigen. Dem Anwohner des Tierparks ist das Federvieh zu laut.

Mönchengladbach: So laut sind Pfauen und Schafe
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Wie laut sind die Pfauen und Hähne des Tierparks am Pixbusch in Odenkirchen zwischen 19 Uhr und 8 Uhr? Das sollte eigentlich morgen an Ort und Stelle - auf dem Grundstück des Klägers - durch Vernehmung mehrerer Zeugen geklärt werden. Sechs Zeugen hatte der Kläger benannt. Sie sollten bestätigen, dass der Lärm des Federviechs aus dem kleinen Zoo unerträglich ist. Kurzfristig zog der Kläger dann aber zwei Zeugen zurück. Die restlichen vier wurden vom Gericht geladen - schriftlich.

Die Briefe kamen zurück. "Der Kläger hatte die Adressen der Zeugen fehlerhaft und mit Zahlendrehern aufgeschrieben", sagt Dr. Martin Alberring, Sprecher des Mönchengladbacher Amtsgerichts. Also sei ein Polizist losgeschickt worden, um die Ladungen persönlich zu übergeben. "An einem Haus fehlte das Namensschild der Familie. In einem anderen traf der Beamte eine Frau an, die gemeinsam mit ihrer Tochter als Zeugin benannt worden war." Da die Tochter als Au-pair im Ausland ist, blieb letztlich die angetroffene Dame als einzige Zeugin übrig. "Sie hat bisher nicht abgesagt", sagt Martin Alberring.

Diese Lärm-Klagen sorgten für Aufsehen in der Region
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Foto: Ilgner

Die Absage des Ortstermins durch den Kläger wertet Martin Alberring als Form von Beweisvereitelung. "Der Verzicht auf den Termin kann im Rahmen der Beweisführung zu seinen Lasten berücksichtigt werden." Um 10 Uhr beginnt morgen die Gerichtsverhandlung im Rheydter Amtsgericht. Der Richter wird versuchen, einen Vergleich zu erwirken. Das wird ein schwieriges Unterfangen werden, bisher sind alle Einigungsversuche gescheitert.

Seitdem der Kläger vor ein paar Jahren in die Nähe des Tierparks zog, der an dieser Stelle schon seit den frühen 50er Jahren ist, hat die Tiergartenleitung keine Ruhe mehr gefunden. Der ehemalige Chef, Norbert Oellers, hat sich mit den Beschwerden herumschlagen müssen, seine Nachfolgerin, Dr. Katrin Ernst, hat den Ärger von ihm geerbt. Beide haben sich bemüht, dem Anwohner entgegenzukommen.

So wurde dafür gesorgt, dass die vorgeschriebenen Ruhezeiten von Pflegern und Handwerkern auf die Minute genau eingehalten werden. Die Kamerunschafe, über deren Blöken sich der Anwohner beschwerte, wurden ins Ziegengehege verfrachtet, das eine ganze Ecke weiter vom Haus des Klägers entfernt ist. Und die Ziegen, die kaum einen lauten Ton von sich geben, kamen ins ehemalige Kamerunschafgehege. Der Anwohner kaprizierte sich danach auf das Schreien der Pfauen und das Krähen der Hähne. Und weil keine Schlichtung fruchtete, befasst sich jetzt das Gericht mit der Sache.

Nie wurde auch nur ein ähnlicher Streitfall in Deutschland publik. Eine kuriose Begebenheit hat es vor Jahren in Magdeburg gegeben. Da klagte ein Anwohner zunächst gegen den Neubau eines Affenhauses im dortigen Zoo. Als es dann doch gebaut wurde, klagte er immer weiter, bis das Gericht den Einzug der Affen verbot. Die Zooleitung funktionierte das Gebäude um zum Tropenhaus. Daraufhin klagte der Mann, weil die Besucher beim Besuch des Tropenhauses zu viel Lärm machten.

(RP)
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