Brandstiftung im Flüchtlingsheim Mönchengladbach "An dem Tag war ich nicht bei Sinnen"

Mönchengladbach · Einen Tag früher als erwartet fällte das Schwurgericht am Mittwoch sein Urteil nach dem verheerenden Feuer im März: Der Somalier muss lange ins Gefängnis.

 Der Angeklagte mit seinem Verteidiger Gerd Meister und seinem Dolmetscher (v.l.) im Gerichtssaal.

Der Angeklagte mit seinem Verteidiger Gerd Meister und seinem Dolmetscher (v.l.) im Gerichtssaal.

Foto: Hans-Peter Reichartz

Wegen versuchten Mordes, schwerer Brandstiftung, versuchter Brandstiftung mit Todesfolge hat die 7. Große Strafkammer des Mönchengladbacher Landgerichts gestern einen 21-jährigen Somalier zu einer Haftstrafe von acht Jahren verurteilt. Staatsanwalt Stefan Lingens hatte die achtjährige Strafe für den geständigen Angeklagten gefordert, und das Schwurgericht hatte sich dem Antrag angeschlossen. Im Gerichtssaal hatte der Somalier durch einen Dolmetscher übersetzen lassen: "An dem Tag war ich nicht bei Sinnen. Aber ich weiß, dass ich das angezündet habe, das alles gebrannt hat."

Der Anklagevertreter hatte den Fall noch einmal ausführlich geschildert. 2014 war der Angeklagte nach einer schwierigen Flucht über die Sahara und Lybien in Deutschland, zunächst in Trier und am Ende in Mönchengladbach gelandet. Doch der 21-Jährige musste getrennt von der Ehefrau und seinem Kind leben, weil die beiden in Augsburg wohnen. Der Angeklagte wohnte in der Asylunterkunft an der Carl-Diem-Straße, im Zimmer 26, in dem er am 23. März zündelte. Der Somalier war unzufrieden. Er wollte nicht in der Unterkunft bleiben. Er dürfe nicht arbeiten, beschwerte er sich.

Der 21-Jährige gab regelmäßigen Alkoholkonsum zu, und dass er dann auch ausraste. In der Nacht vor dem Brand war der Angeklagte mit Mitbewohnern in einen Streit geraten. Wütend trat er seine Zimmertür ein und zerstörte die Glasfassung einer anderen Tür. Der Sicherheitsdienst rief die Polizei. Die Beamten nahmen den alkoholisierten Mann mit. In der Nacht soll er gedroht haben, die Hütte in Brand zu setzen und alles kaputt zu machen.

Am anderen Morgen kam er nüchtern in die Unterkunft zurück. Doch dann trank er eine halbe Flasche Wodka. Von der Mitarbeiterin des Jobcenters abgewiesen, machte der nun wieder alkoholisierte Mann seine Drohung war. Er zündete in seinem Zimmer eine Stoffdecke an und legte sie auf die Matratze. Den Hausmeistern und der Feuerwehr gelang es nicht, den Brand einzudämmen. Am Ende brannte die Unterkunft komplett aus und stürzte ein. Verletzt wurde zum Glück niemand. Der Angeklagte sei wütend und verzweifelt gewesen, so der psychiatrische Sachverständige. Durch den Alkohol sei der Mann in seiner Steuerungsfähigkeit beeinträchtigt gewesen und habe an Suizid gedacht, so der Gutachter. Auch der Verteidiger Gerd Meister ging in seinem Plädoyer ausführlich auf die schwierige Lebenssituation des Somaliers ein. Der Angeklagte sei frustriert und vollkommen überfordert gewesen.

Auch der Vorsitzende des Schwurgerichts, Lothar Beckers ging nach der Urteilsverkündung noch einmal auf den Fall ein. Der Somalier, dessen Asylantrag bereits abgelehnt worden war, habe vor allem seine Wut abreagieren wollen. Trotz der suizidalen Gedanken nahm der Brandstifter in Kauf, dass auch andere in der Unterkunft gefährdet wurden. Schließlich habe er sich nicht auf das brennende Bett geworfen oder sich in die Flammen gestürzt, so Beckers in der Urteilsbegründung. Der Haftbefehl bleibt bestehen, hieß es am Ende.

(RP)
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