Mönchengladbach Angeklagte muss 300 Euro für Auffahrunfall zahlen

Mönchengladbach · Am 7. September 2015 verursachte die 38-jährige Mutter von fünf Kindern an der Aachener Straße einen Auffahrunfall. Die Hausfrau erhielt einen Strafbefehl und sollte eine Geldstrafe von 300 Euro zahlen. Außerdem bekam die Mönchengladbacherin ein Fahrverbot für einen Monat. Dagegen hatte sie Einspruch eingelegt und musste deshalb vor dem Mönchengladbacher Amtsgericht erscheinen.

Sie sei an ihrer Kupplung abgerutscht, hatte sich die Autofahrerin verteidigt. Dadurch sei sie auf den vor ihren fahrenden Wagen geprallt, in dem ihr Ehemann am Steuer saß. Dessen Fahrzeug war bei dem Auffahrunfall auf ein anderes Auto vor ihm geschoben worden. Die Frau, die in diesem Wagen am Steuer saß, erlitt damals eine Rücken- und eine Schädelprellung. Doch sowohl das Verkehrs- als auch das Vorstrafenregister der 38-Jährigen enthielt nur leere Blätter. Dazu schilderte die Angeklagte gestern vor dem Mönchengladbacher Amtsgericht ihre katastrophale finanzielle Lage und bat um Verfahrenseinstellung. Ihr Mann arbeite inzwischen wieder als Lkw-Fahrer. Mit dem Imbiss, den er vorher betrieben habe, habe es nicht so richtig geklappt. "Wir leben getrennt, obwohl wir mit den Kindern noch in einem Haus wohnen", erklärte die 38-Jährige.

Danach waren Staatsanwalt und Richterin mit einer Verfahrenseinstellung einverstanden. "Aber die 300 Euro müssen gezahlt werden, und zwar sofort", kam es von der Richterbank. Verteidiger und Angeklagte standen auf und begaben sich zur Gerichtskasse. Die 300 Euro wurden eingezahlt. Das Gericht erhielt die Bestätigung. Mit der Einstellung ist das Fahrverbot beseitigt.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort