Mönchengladbach Angeklagter bedrohte Ex-Freundin und Autofahrer

Mönchengladbach · Die Staatsanwältin hatte kaum die Anklage verlesen, als der Mönchengladbacher (31) rief: "Ich möchte nichts mehr sagen".

Dagegen erinnerten sich mehrere Zeugen, dass ihnen der 31-Jährige keineswegs schweigend, sondern mit groben sexistischen Beleidigungen begegnet war. Tatsächlich warf die Staatsanwältin dem Angeklagten mehrfache Beleidigung, Körperverletzung und Sachbeschädigung vor.

"Am 6. Juni vergangenen Jahres hat der Angeklagte seine damalige Freundin und mich an der Hindenburgstraße verfolgt. Dann gab es Streit und Randale", erinnerte sich eine 26-Jährige. Der Angeklagte habe seine Freundin beschimpft und an die Wand gedrückt.

"Ich wollte dazwischen gehen und bekam dabei selbst einen Schlag ab", so die Zeugin. Ja, es habe damals eine Rangelei gegeben, rief der Angeklagte dazwischen. Aber er habe nur mit seiner Freundin reden wollen. Die Frauen hatten aber die Polizei gerufen. Zum Gerichtstermin war die Ex-Freundin nicht gekommen. Dass der Angeklagte zu Überreaktionen neigt, ließ auch ein anderer Fall erkennen. Da hatte ihn ein Autofahrer wegen Sachbeschädigung und Beleidigung angezeigt. "Morgens, an der Bergerstraße, fuhr vor mir der Angeklagte und bremste ständig grundlos. Da betätigte ich auf die Lichthupe", erinnerte sich der Autofahrer. Dann sei der Angeklagte ausgestiegen, habe seine Autotür aufgerissen und ihn sofort wüst beleidigt: "Du Hurensohn." Anschließend habe der Angeklagte die Autotür derart heftig zugeschlagen, dass der Spiegel absprang.

Am 24. Februar 2013 soll sich der 31-Jährige erneut von seiner aggressiven Seite gezeigt haben. Ein 27-jähriger Gladbacher besuchte einen Kollegen und stellte sein Fahrrad im Hausflur ab. Der Angeklagte wohnte damals in demselben Haus. Er beschwerte sich bei dem Gast: "Ich will das Rad nicht mehr sehen". Das ergänzte der Angeklagte mit der üblichen sexistischen Beleidigung und zugleich verpasste er dem Gast einen Tritt in den Rücken. Im Gerichtssaal bestritt der Angeklagte alles. Doch am Ende glaubten Staatsanwältin und Richter den Zeugen. Das Gericht verurteilte den vorbestraften Angeklagten zu sechs Monaten Freiheitsstrafe mit Bewährung. Außerdem muss er 90 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

(RP)
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