Mönchengladbach Angeklagter im Liebeswahn rastet im Gericht aus

Mönchengladbach · Ein 29-jähriger Mönchengladbacher hatte eine Frau aus seinem Mietshaus über mehrere Monate massiv bedrängt und verfolgt. Als er sich nun dafür vor Gericht verantworten musste verhielt er sich zunächst ruhig. Doch dann rastete der Angeklagte in seinem Liebeswahn völlig aus und trat eine Holzverkleidung im Gerichtssaal ein.

 Im Landgericht Mönchengladbach musste ein Angeklagter von fünf Helfern überwältigt werden.

Im Landgericht Mönchengladbach musste ein Angeklagter von fünf Helfern überwältigt werden.

Foto: Ilgner, Detlef

In einem Sicherungsverfahren vor der Ersten Strafkammer des Landgerichts sollte geprüft werden, ob ein 29-jähriger Mönchengladbacher in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden muss. Dem Mann werden zahlreiche Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz vorgeworfen. Seit Januar 2015 hat er eine 25-jährige Frau verfolgt. Sie wohnt in demselben Mönchengladbacher Mietshaus wie er. Der Mann bedrängte sie mit zahlreichen Anrufen und Briefen und verstieß ständig gegen Kontakt- und Annäherungsverbote. Hausfriedensbruch und Körperverletzung werden dem 29-Jährigen vorgeworfen. Nachts soll er an die Wohnungstür der Angebeteten geklopft und beim Eindringen in die Wohnung deren Vater verletzt haben.

In dem Sicherungsverfahren vor der Ersten Strafkammer verhielt sich der 29-Jährige zunächst völlig unauffällig. Eine psychiatrische Sachverständige attestierte dem Mann eine Psychose und bezeichnete deren Form als Liebeswahn. Nicht schuldfähig habe der Gladbacher gehandelt, als er im Liebeswahn behauptete: "Das ist meine Frau, die will das doch. Ich will sie glücklich machen."

Doch plötzlich, für alle im Saal A 227 völlig unerwartet, rastete der Verliebte völlig aus. Er versuchte, die Barriere vor der Anklagebank zu überwinden, und trat dabei mehrere Bretter der Holz- Verkleidung ein. Der Vorsitzende Richter Helmut Hinz drückte den Notknopf. Fluchtartig verließen alle Verfahrensbeteiligten den Saal durch die Tür des Beratungszimmers. Vergeblich riefen die zwei Wachtmeister: "Bleiben Sie sitzen." Der Mann im Liebeswahn war nicht zu bändigen. Zu fünft mussten die Beamten schließlich den völlig neben sich stehenden Mann zu Boden bringen und am Ende fesseln.

Zu Beginn des Sicherungsverfahrens hatte der 29-Jährige zwar noch die Ruhe bewahrt, aber da bereits Erklärungen abgegeben, die auf eine psychische Störung hindeuteten. Mit seiner Frau habe er sich bereits auf Wohnungssuche begeben. Er wolle sie doch glücklich machen. Doch nach dem aggressiven Auftritt des Mönchengladbachers, der nach Ansicht der Gutachterin an einer paranoiden Schizophrenie leidet, war klar, dass der Mann in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden muss. Die Sachverständige war auch überzeugt, dass die psychiatrische Erkrankung des 29-jährigen Mönchengladbachers eine Folge von frühem Drogenkonsum ist. Offenbar hatte der Mann zugegeben, bereits als 14-Jähriger Cannabis und Amphetamine konsumiert zu haben.

(RP)
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