Mönchengladbach Angeklagter soll Kinder anzüglich fotografiert haben

Mönchengladbach · Zu Prozessbeginn betrat der 44-jährige Angeklagte gestern mit seinem Verteidiger ruhig und ohne erkennbare Gefühlsregung den Gerichtssaal. Doch als der Staatsanwalt die Anklage verlas, wurde das Gesicht des Vaters von zwei Kindern puterrot. Der Lagerist musste sich wegen Besitzes von kinderpornografischen Schriften verantworten. Am 18. Juli hatten Polizeibeamte bei einer Durchsuchung auf seinem Computer und seinem Handy 394 kinderpornografische Schriften und sechs Videos aus dem Internet gefunden. "Und das waren nicht nur so kleine Bildchen. Das war harter Porno", rief der Richter empört. Auf dem Pornomaterial sei der Missbrauch von Kindern und Kleinkindern durch Erwachsene deutlich zu erkennen, so hieß es in der Anklageschrift.

"Sie befeuern diesen Pornomarkt mit jedem Bild, das Sie herunterladen. Das sollten Sie zuerst bedenken", mahnte der Richter. Der Angeklagte reagierte mit einem Geständnis und zeigte Reue: "Ja, das war Mist, was ich da gemacht habe. Das ist krankhaft. Fotos habe ich gemacht, aber keine Filme". Dann gab der Angeklagte zu, auch im Minto Fotos gemacht zu haben. Er war aufgefallen, als er in dem Einkaufszentrum Kindern unter den Rock fotografierte. Offensichtlich hatten das Zeugen beobachtet und die Polizei verständigt. Und danach war ermittelt worden. Der Lagerist, dessen Kinder nicht bei ihm, sondern bei der Kindesmutter leben, beteuerte, er wolle eine Therapie machen. "Aber die nehmen keinen auf, so lange ein Gerichtsverfahren läuft", bedauerte der 44-Jährige.

Nach Verlesung des Vorstrafenregisters war klar, dass der Gladbacher nicht zum ersten Mal auf einer Anklagebank Platz nehmen musste. Der 44-Jährige war bereits wegen Diebstahls und Drogendelikten vorbestraft. "Ich bin wieder berufstätig und meide seitdem Drogen", beteuerte der Angeklagte. Der Staatsanwalt forderte für ihn eine Haftstrafe von einem Jahr und zwei Monaten- ohne Bewährung.

Am Ende verurteilte das Gericht den Angeklagten wegen Besitzes von kinderpornografischen Schriften zu einer elfmonatigen Freiheitsstrafe - mit Bewährung. Der 44-Jährige muss eine Geldbuße von 1000 Euro an den Verein Zornröschen zahlen. Außerdem muss er sich an einen Arzt wenden und in sechs Monaten eine Therapie aufnehmen. Der Angeklagte war sofort einverstanden.

(RP)
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