Mönchengladbach Angriff geschah nicht im Affekt

Mönchengladbach · Prozess wegen versuchten Totschlags vor dem Landgericht: Die Zeugen widersprechen sich. Das Urteil wird für heute erwartet.

Im Prozess wegen versuchten Totschlags sowie gefährlicher Körperverletzung vor dem Landgericht wurden gestern weitere Zeugen gehört. Johannes F. (32) soll Familie S. im Flur aufgelauert und versucht haben, den Familienvater mit einem Messer in den Oberkörper zu stechen. Dieser habe ausweichen und das Messer ergreifen können, wobei die Klinge abgebrochen sei. Als der Angreifer ausrutschte, konnte der Sohn ihn entwaffnen. F. floh. Zu den dem Angriff in der Nacht vorhergegangenen Streitigkeiten gibt es widersprüchliche Aussagen.

Laut Johannes F. konnte er wegen der mit zwei Autos der Familie zugeparkten Tiefgarage diese nicht verlassen. Nach einer mündlichen Auseinandersetzung seien ihm beide Autos gefolgt. An einer roten Ampel sei ein Insasse ausgestiegen und habe ihn in den Bauch getreten. Der Zeuge Güney S. (50) erzählt jedoch, er selbst, Sohn und Neffe seien in einem Auto unterwegs gewesen. Der Angeklagte habe vor ihnen an einer Ampel gehalten und mit einem Gegenstand herumgefuchtelt, sei auf einen Kommentar von ihm jedoch losgefahren. Den Angriff in der Nacht bezeichnet S. als traumatisch: Er habe Sohn und Frau hinter sich in Sicherheit gebracht, als er das Messer gesehen habe. Er habe mehrere Schnittverletzungen davongetragen, bis er sich schließlich auf den Angreifer gesetzt habe, um ihn ruhigzustellen. S. wurde ambulant behandelt. Seit dem Vorfall leide er unter Schlafstörungen, war auch kurz in psychologischer Behandlung, die er auf eigenen Wunsch abbrach.

Auch sein Sohn, Onur S. (22), sagt aus, nur ein Auto habe vor der Garageneinfahrt gestanden. Einen Tritt will er nicht gesehen haben, ob Freunde mit einem zweiten Auto hinter ihnen gefahren sei, daran könne er sich nicht erinnern. Damit widersprach er seiner Aussage bei der Polizei, dass an einer Ampel "fünf Personen" ausgestiegen seien.

Der Angeklagte hatte zur Tatzeit einen Blutalkoholwert von 1,81 Promille sowie eine geringe Menge Cannabis konsumiert. Eine Sachverständige sagte aus, der Angriff sei nicht im Affekt geschehen. Ein selbst aufgenommenes Video zeige F. mit Verletzungen, es handle sich jedoch nicht um eine überraschende Situation: Es sei klar gewesen, dass die Familie nach Hause komme. Laut eigener Aussage habe er sich "wehren wollen und dafür Vorkehrungen getroffen": Er schaltete das Licht aus und nahm Messer. Das Urteil wird für heute erwartet.

(eva)
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