Mönchengladbach Anwalt schmuggelt Heroin — zweieinhalb Jahre Haft

Mönchengladbach · Ein Pflichtverteidiger versorgte seinen Mandanten im Gefängnis mit Heroin. Am Montag hat das Schöffengericht den Rechtsanwalt verurteilt.

 In der JVA Mönchengladbach wurde der Pflichtverteidiger mit drei Gramm Heroin in der Tasche erwischt.

In der JVA Mönchengladbach wurde der Pflichtverteidiger mit drei Gramm Heroin in der Tasche erwischt.

Foto: Detlef Ilgner

Am 15. Oktober 2012 wurde der 63-jährige Rechtsanwalt in der Mönchengladbacher Justizvollzugsanstalt (JVA) mit drei Gramm Heroin erwischt. Bald war klar, dass der Pflichtverteidiger seinen Mandanten in der Zellet dreimal mit Heroin versorgt hatte. Offenbar hatte der Häftling (34) damit geprahlt, dass sein Pflichtverteidiger ihm Heroin in die JVA bringen würde.

Am Montag musste sich der Mönchengladbacher Jurist (63) unter anderem wegen Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, wegen Beihilfe zum Erwerb von Drogen in drei Fällen, wegen Beihilfe zur Abgabe von Heroin und wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz vor dem Schöffengericht verantworten. Bei der Wohnungsdurchsuchung hatte die Polizei damals in einem Brillenetui 26 Gramm Heroin und in einer Schublade eine Doppellaufpistole gefunden. Der Angeklagte hat inzwischen seine Zulassung zurückgegeben. "Der Anwaltsberuf war mein Leben.", beteuerte der Gladbacher. Nach der Aufdeckung der Tat habe er einen Suizidversuch unternommen und später eine psychiatrische Therapie absolviert, ließ der 63-Jährige durch seinen Verteidiger erklären.

Vom Anwalt zum Drogenschmuggler

Bereitwillig schilderte der bis dahin unbescholtene Anwalt, wie er am Ende zum Drogenschmuggler geworden war. Er lernte 1999 eine inzwischen 37 Jahre alte Frau kennen, die damals am Methadonprogramm teil nahm. Die beiden wurden ein Paar. Aber erst etwa ein Jahr später habe er erfahren, dass die Partnerin drogensüchtig war. Immer wieder habe sie versucht, von dem besonders gefährlichen Heroin loszukommen. Sie sei immer wieder rückfällig geworden, bedauerte der Anwalt. "Ich glaube, ich war von ihr abhängig", gab der 63-Jährige leise zu. Nach etwa acht Jahren zog sie aus und wandte sich einem anderen Mann zu. Das war ausgerechnet der 34-Jahre alte Mandant des Angeklagten, der damals dessen Pflichtverteidiger war.

Es kam wieder zu Kontakten mit der früheren Freundin. Sie bat den Angeklagten um Geld. Dreimal nahm der Anwalt sie mit nach Geilenkirchen. Sie kaufte in Uebach bei ihrem Dealer Heroin, wovon der Angeklagte nichts gewusst haben will. Dann übergab die Ex-Freundin dem Anwalt einen Beutel mit 30 Gramm Heroin. Das Rauschgift sei zum Eigenkonsum bestimmt, aber in ihrer Wohnung nicht sicher. Am Ende fand man 26 Gramm Heroin bei dem Angeklagten, was ihm die Verurteilung wegen Drogenbesitzes einbrachte. Der Mandant habe ihn unter Druck gesetzt, wenn er ihm kein Heroin verschaffen würde, so der Angeklagte. Sonst würde er den Anwalt als Freund einer Drogensüchtigen bloßstellen, so der Mandant. Am Ende gab es zweieinhalb Jahre Haft für den Heroinschmuggler.

(RP)
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