Mönchengladbach Arbeitsrechts-Streit um "Puffauto" endet mit Vergleich

Mönchengladbach · Im Rechtsstreit um einen Dienstwagen mit aufgedruckten nackten Frauenbeinen in Kaffeebohnen hat sich ein entlassener Mitarbeiter mit seinem früheren Arbeitgeber Kaffeegenuss Bovelett auf einen Vergleich geeinigt.

 Diese Werbung war dem Mitarbeiter zu anstößig.

Diese Werbung war dem Mitarbeiter zu anstößig.

Foto: dpa, rwe jhe

Demnach erklärten sich beide Seiten mit einer fristgerechten Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum Jahresende einverstanden, wie das Landesarbeitsgericht gestern mitteilte.

Der Mitarbeiter des Rheydter Kaffeevertriebs war entlassen worden, weil er sich geweigert hatte, ein ihm neu zugeteiltes Firmenauto zu nutzen. Seiner Auffassung nach war die darauf abgebildete Werbung anstößig. Er wolle mit einem solchen "Puffauto" keine Geschäfte tätigen und verließ das Gelände. Der Arbeitgeber kündigte ihm daraufhin fristlos am 30. Juni 2015 und hilfsweise fristgerecht zum Jahresende.

Der Mitarbeiter klagte vor dem Arbeitsgericht gegen die Entlassung und bekam mit Blick auf die fristlose Kündigung recht. Die Klage gegen die ordentliche Kündigung aber hatte keinen Erfolg, weil es sich bei der Firma um einen Kleinbetrieb handelt. Gegen das Urteil legte Bovelett Berufung ein. Auch das Landesarbeitsgericht ließ nun erkennen, dass es die fristlose Kündigung für unwirksam hält.

Nach einer Beschäftigungsdauer von fast 20 Jahren könne der Arbeitgeber im konkreten Fall nicht ohne Vorwarnung eine fristlose Kündigung aussprechen. Auch wäre es der Firma zuzumuten gewesen, dem Mann während der ordentlichen Kündigungsfrist ein anderes Auto anzubieten.

(EPD)
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