Rechtsstreit in Mönchengladbach AStA kritisiert AfD-Professorin

Mönchengladbach · Nachdem ein Gericht die Kündigung von Karin Kaiser für unwirksam erklärt hat, will die Studentenvertretung rechtliche Schritte gegen sie prüfen.

 Ein Hörsaal mit Studenten. (Symbolbild)

Ein Hörsaal mit Studenten. (Symbolbild)

Foto: dpa, skh fgj

Für den Allgemeinen Studentenausschuss (AStA) der Hochschule Niederrhein ist es ein Skandal. Und deshalb wird der Fall "Karin Kaiser" für die Studierenden auch noch lange nicht abgeschlossen sein. Schließlich sei bei Verhandlung vor dem Arbeitsgericht Mönchengladbach, in der es um die fristlose Kündigung der umstrittenen Dozentin ging, bekanntgeworden, dass Karin Kaiser hochschulexterne Kräfte für Klausurkorrekturen eingesetzt hat.

"Das ist ein Verstoß gegen den Datenschutz", sagt AStA-Vorsitzender Hendrik Sachtler. Externe Lehrende müssten berufen werden. Sie müssten verschiedene Verfahren durchlaufen - nicht nur wegen der Eignung, sondern auch, weil sie Zugang zu bestimmten Daten von Studierenden erhalten. Doch Kaiser habe die Kräfte ohne Genehmigung eingestellt. "Wir wollen weitere rechtliche Schritte gegen Frau Kaiser prüfen", sagt Sachtler. Eventuell seien sogar strafrechtliche Schritte möglich. "Wir sind in Gesprächen mit Fachanwälten", fügt Ulas Zabci vom AStA an.

Karin Kaiser, die in Schleswig-Holstein für die AfD kandierte, war im September 2017 in die Schlagzeilen geraten, weil sie an der Hochschule einen Vortrag "Tod des Rechtsstaats" halten wollte. Zwei Monate später wurde ihr gekündigt, allerdings nicht wegen dieser Sache, sondern wegen ihres "eigenmächtigen Handelns".

Das Gericht erklärte die Kündigung für ungültig, wohl auch, weil vorangegangene Abmahnungen gegen sie nicht eindeutig genug waren. Der AStA erkenne den eingeschlagenen Rechtsweg der Hochschule zwar an, bedauere aber, dass dieser nicht in voller Breite zum Schutz der Studierenden ausgeschöpft worden sei, sagt Sachtler. Nun will der AStA den Skandal aufarbeiten. Dabei sei man auf die Mithilfe von Studierenden angewiesen. Ein Aufruf mit der Bitte, dass sich alle von den Vorgängen Betroffenen melden sollen, sei bereits gestartet worden.

(gap)
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