Mönchengladbach Asylbewerber steht wegen des Diebstahls von Nüssen vor Gericht

Mönchengladbach · Gestern musste sich der 31-jährige Georgier wegen gewerbsmäßigen Diebstahls vor dem Mönchengladbacher Amtsgericht verantworten.

Wachtmeister brachten gestern den Angeklagten aus der JVA und lösten erst im Gerichtssaal die Handfesseln des 31-Jährigen. Die Anklagevorwürfe gab der aus Georgien stammende Mann gestern sofort zu. Ein Dolmetscher übersetzte die Angaben des Angeklagten, der vor zwei Jahren aus Georgien nach Deutschland gekommen war. Am 29. Oktober vergangenen Jahres war er wieder einmal als Dieb in einem Supermarkt an der Victoriastraße aufgefallen. Mit 21 Packungen Nüssen im Wert von 52 Euro war der Obdachlose geschnappt worden.

"Ich bin Asylbewerber. Aber mein Asylantrag wurde bis jetzt weder abgelehnt noch bewilligt. Einen Sprachkurs für die deutsche Sprache habe ich auch nicht bekommen", ließ der Mann mit der georgischen Staatsangehörigkeit übersetzen. Ein Jahr vor der Tat habe er täglich Heroin konsumiert. Aber die Nüsse habe er für seinen Lebensunterhalt gestohlen. Keinesfalls habe er mit den Nüssen seinen Heroinkonsum finanzieren wollen. "Für die tägliche Heroindosis bekam ich Hilfe von Freunden, und aus meiner Sozialhilfe habe ich dafür Gelder genommen", behauptete der Angeklagte. "Als ich die Nüsse stahl, stand ich unter Drogen", so der Angeklagte. In der Haft habe er Methadon bekommen. "Doch das habe ich nicht vertragen und deshalb wieder abgesetzt.", ließ er vom Dolmetscher erklären. Jetzt sei er drogenfrei. Aber er leide in der Haft unter Schlafstörungen.

Nachdem die Richterin das Vorstrafenregister des Georgiers verlesen hatte, war für alle Zuhörer klar, dass der Mann nicht zum ersten Mal auf einer Anklagebank saß. Im vergangenen Jahr war der 31-Jährige mehrmals aufgefallen. Zweimal war er wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, davon einmal in Chemnitz, erwischt und zu Geldstrafen verurteilt worden. In Dresden hatte ein Gericht den Asylbewerber wegen mehrfachen Diebstahls und Erschleichens von Leistungen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten mit Bewährung verurteilt. Die Bewährung wurde später aufgehoben. Deshalb muss er diese Freiheitsstrafe verbüßen. Das Vorstrafenregister enthält auch einen Suchvermerk. Offenbar war der Obdachlose eine Zeit lang nicht erreichbar gewesen. Am Ende entschuldigte sich der Angeklagte.

Schließlich verurteilte das Mönchengladbacher Amtsgericht den Angeklagten wegen gewerbsmäßigen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten. Bewährung sei diesmal nicht möglich, hieß es in der Urteilsbegründung.

(RP)
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