Mönchengladbach Ausbau der Windenergie: Stadt steht vor Herausforderungen

Mönchengladbach · Wie stellt sich die planungs- und genehmigungsrechtliche Situation von Windenergie aktuell dar? Wie kann die Nutzung der Windenergie gesteuert werden, und welchen Einfluss hat die Stadt darauf? Auf diese und weitere Fragestellungen nimmt die Verwaltung in ihrem Sachstandsbericht zur planungs- und genehmigungsrechtlichen Situation von Windenergieanlagen in Mönchengladbach Bezug, den sie im Auftrag des Planungs-und Bauausschusses erarbeitet hat und der in dieser Woche in den Bezirksvertretungen sowie anschließend im Planungs- und Bauausschuss vorgestellt wird.

Seit 2003 steuert die Stadt Standorte für Windenergie im Stadtgebiet. Grundlage bildet dafür eine gutachterliche Untersuchung im Flächennutzungsplan. Dort sind zwei Bereiche als "Konzentrationszonen für Windenergieanlagen" ausgewiesen: Piperlohof und Wanlo. Auf einer Fläche von insgesamt 101 Hektar stehen in diesen beiden Bereichen mittlerweile 13 Windenergieanlagen. Damit sind diese Gebiete wirtschaftlich aber auch ausgelastet.

Die Stadt Mönchengladbach steht in Sachen Windenergie vor großen planerischen und politischen Herausforderungen. Durch Vorgaben der Landesregierung, den Anteil an erneuerbaren Energien durch den Ausbau der Windenergie-Nutzung zu fördern, ist die Stadt gehalten, der Windenergie mehr Raum zu geben. Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf, der sich zurzeit in der Fortschreibung befindet, wird daher erstmals Windvorrangbereiche ausweisen, welche die Stadt nach Rechtskraft des Planes in den Flächennutzungsplan übernehmen muss. In einem Vorentwurf zum Regionalplan sind dort als neue Bereiche das JHQ sowie das RAF-Hospital sowie die bekannte Zone bei Wanlo als Vorranggebiete genannt.

Um in Zukunft weiterhin sicherstellen zu können, wo im Stadtgebiet Windenergieanlagen stehen dürfen und wo diese ausgeschlossen werden sollen, benötigt die Stadt ein neues Planungskonzept, da das bisherige nicht mehr den aktuellen rechtlichen Anforderungen entspricht. Hierzu hat der Planungs- und Bauausschuss die Verwaltung beauftragt, eine entsprechende Potenzialanalyse durch ein externes Gutachterbüro erarbeiten zu lassen.

Bei der Erstellung der Potenzialanalyse müssen zunächst sogenannte harte und weiche Tabuzonen ermittelt werden. Zu den harten Tabuzonen zählen unter anderem besiedelte Gebiete, Naturschutzgebiete sowie Verkehrs- und Leitungstrassen. In diesen Bereichen ist Windenergie rechtlich nicht möglich. Bei den weichen Tabuzonen handelt es sich um Bereiche, in denen nach den städtebaulichen Vorstellungen der Stadt keine Windenergieanlagen aufgestellt werden sollen, wie beispielsweise Abstandszonen zu besiedelten Gebieten, zu Naturschutzgebieten oder zu Fauna-Flora-Habitat (FFH)- und Vogelschutzgebieten. Die verbleibenden Potenzialflächen werden einzeln untersucht und gewichtet. Im Ergebnis muss der Windenergie "substanziell" Raum geschaffen werden. Nach Abwägung aller Belange wird der Rat der Stadt die Konzentrationszonen für Windenergie durch Änderung des Flächennutzungsplanes beschließen.

(RP)
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