Mönchengladbach Autodieb muss für drei Jahre ins Gefängnis

Mönchengladbach · Der Angeklagte (30) hatte sich in Rheydt eine wilde Verfolgungsjagd mit der Polizei geliefert.

Bereits zu Prozessbeginn hatte der vorbestrafte Mönchengladbacher den Diebstahl des roten Kleinwagens gestanden. Der Schlüssel habe gesteckt. "Da habe ich den Wagen genommen und bin mit drei Freunden losgefahren", hatte sich Angeklagte sinngemäß erinnert. Nach mehreren Prozessterminen verkündete gestern die Dritte Strafkammer des Mönchengladbacher Landgerichts das Urteil. Wegen Autodiebstahls, Tankbetrugs, vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs und Fahrens ohne Fahrerlaubnis muss der 30-Jährige für drei Jahre hinter Gitter. Außerdem muss der Verkehrssünder vier Jahre lang auf einen Führerschein verzichten.

Am Tattag wurde der Mönchengladbacher von Polizeibeamtinnen im Streifenwagen bemerkt, weil das Fahrzeug wegen Diebstahls zur Fahndung ausgeschrieben war. Sie wollten den Wagen anhalten, berichteten die Beamtinnen im Gerichtssaal. "Doch der gab Gas und fuhr an uns vorbei", so die Zeuginnen. Auf der Verfolgungsjagd durch Rheydt habe der Autodieb rote Ampeln missachtet und geparkte Fahrzeuge gerammt.

Doch seinen größten Fahrfehler machte der 30-Jährige, als er in die Hugo-Preuß-Straße einbog und dort eine Mutter mit ihren Kindern gefährdete. Das hatten die Polizeibeamtinnen nicht mehr gesehen. Doch die elfjährige Schülerin, die damals mit ihrer Mutter und dem kleinen Bruder in der Hugo-Preuß-Straße unterwegs war und mit ihnen die Straße überqueren wollte, erinnerte sich im Gerichtssaal: "Das rote Auto fuhr so knapp an uns vorbei, dass wir uns nur durch einen Sprung auf eine Verkehrsinsel retten konnten." Auch ein 26-jähriger Polizeibeamter hatte das beobachtet: "Das war knapp. Der fuhr mit einem Affenzahn an mir vorbei."

Zwei junge Männer, die damals mit in dem roten Kleinwagen gesessen hatten, erklärten in ihren Zeugenaussagen, dass sie erst später erfahren hätten, dass das Auto gestohlen war. Der rote Kleinwagen war am 19. August 2014 an der Kabelstraße gestohlen worden. Der Besitzer hatte es damals einem Freund geliehen. Doch er bekam den Wagen am Ende nur mit einem Totalschaden zurück. Das Fahrzeug musste entsorgt worden.

Der Angeklagte hatte zugegeben, unter Drogeneinfluss gefahren zu sein. Aber ein Hang zum Drogenkonsum war bei ihm nicht festgestellt worden. Die Richter empfahlen ihm gleichwohl, sich um eine Therapie zu kümmern. Der Angeklagte akzeptierte gestern das Urteil sofort.

(RP)
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