Landgericht Mönchengladbach Rheindahlen: Zwölf Jahre Haft für den Messerstecher

Mönchengladbach · Wegen Totschlags, versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und Missbrauchs von Schutzbefohlenen hat das Schwurgericht am Montag einen Rheindahlener (54) zu zwölf Jahren Haft verurteilt.

 Der 54-jährige Familienvater aus Mönchengladbach wurde wegen Totschlags und versuchten Mordes zu zwölf Jahren Haft verurteilt.

Der 54-jährige Familienvater aus Mönchengladbach wurde wegen Totschlags und versuchten Mordes zu zwölf Jahren Haft verurteilt.

Foto: dpa, a cul

Der 54-Jährige, der am 24. Januar seine nach einem Schlaganfall halbseitig gelähmte Ehefrau im Streit mit 33 Messerstichen tötete und seinen Sohn (14) lebensgefährlich verletzte, verfolgte die detaillierte Urteilsbegründung des Kammervorsitzenden Lothar Beckers stumm und mit gesenktem Kopf.

Dem 14-Jährigen, der seiner Mutter zu Hilfe kommen wollte und nur durch eine Notoperation gerettet werden konnte, muss der Angeklagte 35.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Der Staatsanwalt hatte für den Rheindahlener wegen Mordes eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert.

Die 7. Strafkammer schloss sich dem Antrag nicht an. Sie hatte die schlimme Tat des persönlichkeitsgestörten Affekttäters mit etwa 2,3 Promille Alkohol im Blut als Totschlag gewertet und war dabei auch dem Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen gefolgt.

Bereits zwei Tage vor der Tragödie war die Familie beim örtlichen Jugendamt bekannt. Der 54-Jährige bat gemeinsam mit seiner Frau um Hilfe bei der Erziehung der vier Kinder. Nachbarn erzählten von Randalen und Ruhestörungen.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort