Mönchengladbach Beleidigung: Geldstrafe für 70-jährigen Afghanen

Mönchengladbach · Eine Dolmetscherin übersetzte gestern vor dem Mönchengladbacher Amtsgericht die umständlichen Aussagen des Angeklagten (70) mit der afghanischen Staatsangehörigkeit. Die Staatsanwältin warf dem 70-Jährigen Beleidigung vor. Aber ein Geständnis war das nicht, was er von der Dolmetscherin übersetzen ließ. Tatsächlich soll der 70-jährige Nettetaler am 1. November 2015 in einem Zug eine junge Frau (18) auf ihrem Heimweg nach Krefeld mit unerwünschten Berührungen belästigt und mit der Forderung "Schlaf mit mir gegen Geld" beleidigt haben.

Der Angeklagte verteidigte sich mit einer Geschichte, die ihm am Ende das Gericht nicht abnahm. An dem Novembertag 2015 sei er in Mönchengladbach aus dem Zug gestiegen. "Ich wollte dort einkaufen. Da kam ein Mann, hat mich fest angefasst und forderte von mir 100 Euro", so der Angeklagte. Der Mann (22) war der Freund der 18-Jährigen. Er habe ihn gefragt, warum er ihm das Geld geben solle. Dieser habe geantwortet: "Das musst du geben, sonst rufe ich die Polizei und zeige dich an. Du hast meine Freundin gestört". Dann sei er von dem Mann geschlagen und am Hals angefasst worden. "Ich wäre fast erstickt." In der Nähe habe die Freundin des Mannes gestanden. Dann sei die Polizei gekommen. Die 18-Jährige berichtete damals, sie sei im Zug von dem Angeklagten belästigt worden. Das bestritt der 70-Jährige und behauptete gestern, er habe sie vorher nie gesehen.

Dann betrat die 18-Jährige den Gerichtssaal. Stockend berichtete sie, dass sich der Angeklagte damals im Zug neben sie gesetzt und seine Hand auf ihren Oberschenkel gelegt habe. "Er hat versucht, mich zu küssen und mir Geld geboten", erinnerte sie sich. Damals informierte sie per Handy ihren 22-jährigen Freund in Gladbach. Der riet ihr, zurückzukommen. Der 70-Jährige solle nicht so davonkommen. Sie fuhr zurück. Auch der Angeklagte saß dann in dem Zug zurück nach Mönchengladbach. Am Hauptbahnhof wurde er von dem Freund der 18-Jährigen verfolgt und festgehalten, bis die Polizei kam. Der Polizei erzählte der 70-Jährige nichts von der angeblichen 100-Euro-Forderung des 22-Jährigen. Am Ende war die Richterin von der Schuld des Angeklagten überzeugt und verurteilte ihn wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 900 Euro (60 Tagessätze zu je 15 Euro). Dagegen hatte die Staatsanwältin wegen widersprüchlicher Aussagen Freispruch für den 70-Jährigen gefordert.

(RP)
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