Mönchengladbach Berufung nach Urteil wegen sexuellen Kindesmissbrauchs

Mönchengladbach · Im März 2013 hatte das Amtsgericht den Gladbacher (51) wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt. An zwei zehnjährigen Mädchen und einem zwölf Jahre alten Jungen soll sich der 51-Jährige damals vergangen haben. Doch der Angeklagte hatte gegen das Urteil Berufung eingelegt. Deshalb wurde der Fall gestern erneut vor der Berufungskammer verhandelt.

Merkwürdig emotional unbeteiligt habe sich der Angeklagte verteidigt, hieß es im Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen. "Der Junge hat doch angefangen und ist zu mir gekommen", soll der Täter damals gesagt haben. Hatte der Angeklagte den lernbehinderten Jungen zur Tatzeit als Sexualpartner auf Augenhöhe gesehen?, vermutete der Gutachter. "Der Angeklagte hätte sich abgrenzen müssen, aber er hat sich zu Übergriffen hinreißen lassen", hieß es sinngemäß im Gutachten. Der pädophile Mann leide unter einer schizoiden Persönlichkeitsstörung und sei in seiner Steuerungsfähigkeit erheblich eingeschränkt.

Der Sachverständige empfahl die Unterbringung des Angeklagten in der Psychiatrie. Es bestehe Wiederholungsgefahr. Ohne Therapie seien von dem Angeklagten weitere "pädosexuelle Straftaten" zu erwarten. "Mir ist jetzt klar, was ich dem Jungen angetan habe", brach der Mann plötzlich sein Schweigen. Ihm sei nun bewusst, dass er ein Problem habe und dass er auf jeden Fall eine Therapie machen müsse. Im ersten Verfahren hatte er noch erklärt, von dem Jungen verleitet worden zu sein. Am Ende hob die Berufungskammer das Schöffengerichts-Urteil auf und verwies den Fall an die Jugendkammer des Landgerichts, die mit drei Berufsrichtern die Unterbringung des gefährlichen Täters beschließen kann.

(RP)
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